📝 Bürokratieabbau - Standards überprüfen, Verfahren vereinfachen, Strukturen straffen - für eine moderne Verwaltung in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Antrag fordert die Landesregierung auf, Normen und Standards in der Brandenburger Verwaltung zu reduzieren und bürokratische Verfahren zu vereinfachen. Laut Antragstellern soll dadurch eine Verwaltungskultur entstehen, die stärker auf Vertrauen, Effizienz und Eigenverantwortung setzt statt auf Vorschriften. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sollen genutzt werden, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesverwaltung und die Verwaltungen der Kommunen in Brandenburg sowie Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, die laut Antragstellern durch Bürokratie belastet sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktionen fordern unter anderem: aktive Beteiligung an der Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 4. Dezember 2025 zur Staatsmodernisierung; Einsatz auf Bundesebene gegen neue Belastungen für Wirtschaft und Bürger; Fortsetzung des Bürokratieabbaus in Zusammenarbeit mit dem Sonderausschuss des Landtags; Begrenzung neuer Landesstandards auf EU- bzw. Bundesmindestanforderungen; kritische Überprüfung bestehender Regelungen, die über EU- oder Bundesrecht hinausgehen; Einführung eines Digitalchecks für neue Rechtssetzung; Überprüfung des Landesdatenschutzrechts auf 1:1-Umsetzung von EU-Recht; zügiger Abschluss der Einführung eines KI-Tools für die Landesverwaltung; Vorlage eines 'Brandenburgischen Effizienz- und Entlastungsgesetzes' bis zum 1. Quartal 2027 nach systematischer Aufgabenkritik aller Berichts-, Dokumentations-, Nachweis-, Statistik- und Aufbewahrungspflichten; grundsätzlicher Verzicht auf neue Berichts- und Dokumentationspflichten, Befristung notwendiger neuer Pflichten auf höchstens fünf Jahre.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern formuliert Forderungen der SPD- und CDU-Fraktion. Zentrale Maßnahme ist die Vorlage eines 'Brandenburgischen Effizienz- und Entlastungsgesetzes' bis spätestens zum 1. Quartal 2027, mit dem Grundsatz, dass künftig der Fortbestand und nicht die Abschaffung einer Pflicht begründet werden muss. Neue Berichts- oder Dokumentationspflichten sollen laut Antrag nur in zwingend erforderlichen Fällen eingeführt und dann auf höchstens fünf Jahre befristet werden.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion eingereicht, Eingang und Ausgabe sind mit 09.06.2026 datiert. Er verweist auf Bund-Länder-Beschlüsse vom 4. Dezember 2025 zur Staatsmodernisierung sowie auf den Sonderausschuss des Landtags zum Bürokratieabbau. Als konkrete Frist wird das 1. Quartal 2027 für die Vorlage eines Brandenburgischen Effizienz- und Entlastungsgesetzes genannt; neue Berichts- oder Dokumentationspflichten sollen laut Antrag auf höchstens fünf Jahre befristet werden. Eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.