📝 Elektrizitätswirtschaft - Mit der Lausitz als Energieregion zu mehr bundesweiter Versorgungssicherheit
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit dem geplanten „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“ (StromVKG) des Bundes. Dieses Gesetz soll über einen Kapazitätsmarkt mit Ausschreibungen bis 2031 den Bau neuer, grundlastfähiger Kraftwerke fördern, die auch bei schwankender Wind- und Solarstromerzeugung eine verlässliche Versorgung sicherstellen. Die Fraktionen von SPD und CDU fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf überarbeitet wird, damit Brandenburger Interessen angemessen berücksichtigt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Antragstellern die Lausitz und weitere ostdeutsche Energieregionen, die Brandenburger Industrie, Beschäftigte an bestehenden Kraftwerksstandorten sowie Anrainerkommunen künftiger Kraftwerksstandorte. Bundesweit betroffen sind Haushalte und Industrie, deren Stromversorgungssicherheit durch das Gesetz gewährleistet werden soll.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Antragstellenden fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung des StromVKG-Entwurfs einzusetzen, und zwar konkret: 1. getrennte Ausschreibungen für den netztechnischen Norden und Süden statt eines einseitigen „Südbonus“, um eine ausgewogene räumliche Verteilung neuer Kraftwerkskapazitäten zu erreichen; 2. gezielte Einbeziehung bestehender ostdeutscher Kraftwerksstandorte, insbesondere der Lausitz, aufgrund vorhandener Infrastruktur, Fachkräfte und ihrer Rolle für die Systemsicherheit beim Wiederaufbau des Stromnetzes nach Störungen; 3. Ermöglichung des Baus moderner wasserstofffähiger Kraftwerke auch in Brandenburg zur Sicherung von Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und Arbeitsplätzen; 4. Zusammendenken neuer Kraftwerksstandorte mit der kommunalen Wärmeplanung der Anrainerkommunen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag beschreibt den Inhalt des StromVKG-Entwurfs: Einführung eines Kapazitätsmarktes mit staatlichen Ausschreibungen, bei dem Betreiber eine Vergütung bereits für bereitgestellte (nicht nur tatsächlich erzeugte) Kraftwerksleistung erhalten. Vorgesehen sind mehrere Ausschreibungsrunden bis 2031, mit besonderer Berücksichtigung von Langzeitkapazitäten wie wasserstofffähigen Gaskraftwerken, aber auch Stromspeichern und flexiblen Verbrauchern; ein Teil der Ausschreibungen ist technologieoffen. Laut Antragstellern setzt der aktuelle Entwurf wegen bestehender Netzengpässe starke Anreize für Kraftwerksstandorte in Süddeutschland (sogenannter „Südbonus“), wodurch ostdeutsche Standorte wie die Lausitz benachteiligt würden. Eine Antwort oder Positionierung der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag an die Landesregierung handelt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen von SPD und CDU im Landtag Brandenburg, eingegangen und ausgegeben am 09.06.2026. Er bezieht sich auf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2020 sowie auf den aktuellen Entwurf des StromVKG des Bundes. Die Bewertung, dass der „Südbonus“ Brandenburg strukturell benachteilige und die Energiewende-Akzeptanz insgesamt gefährde, ist die Einschätzung der Antragstellenden (SPD- und CDU-Fraktion), keine festgestellte Tatsache. Eine Antwort der Landesregierung oder konkrete Zahlen/Kosten zum Gesetzentwurf enthält das Dokument nicht.