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BrandenburgBericht

📊 Mobilität - Erster Fortschrittsbericht zum Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg

9. Juni 2026Dokument 8/2949 · WP 8Brandenburg
MobilitätsgesetzVerkehrswendeUmweltverbundRadverkehrVerkehrssicherheit

📋 Worum geht es?

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung legt den ersten Fortschrittsbericht zum Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg (BbgMobG) vor, das am 9. Februar 2024 in Kraft trat. Der Bericht dokumentiert gemäß § 9 Abs. 5 BbgMobG den Umsetzungsstand der gesetzlichen Ziele und Maßnahmen auf Landesebene seit Inkrafttreten des Gesetzes. Das Gesetz verfolgt unter anderem die Ziele Klimaneutralität bis 2045, eine Erhöhung des Umweltverbund-Anteils (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) auf 60 % bis 2030 sowie das Ziel „Vision Zero“ zur Reduzierung von Verkehrsunfallopfern.

👥 Wer ist betroffen?

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als berichtspflichtige Stelle, der Landtag Brandenburg als Adressat, sowie Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Institutionen im Land Brandenburg. Kommunale Maßnahmen wurden laut Bericht bewusst nicht einbezogen, da das Gesetz für die kommunale Ebene überwiegend orientierenden und empfehlenden Charakter hat.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Nicht zutreffend, da es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht und keine Anfrage oder einen Antrag handelt.

🔎 Kernergebnisse

Der Bericht legt den Umsetzungsstand der Mobilitätsgrundsätze sowie der Maßnahmen zu Rad- und Fußverkehr und Nahmobilität dar (u. a. Verkehrssicherheit, Finanzierung). Laut Bericht trat das Gesetz am 9. Februar 2024 in Kraft, der Gesetzentwurf wurde am 5. September 2023 vom Kabinett beschlossen und am 25. Januar 2024 vom Landtag verabschiedet. Die Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“, in der laut Bericht 16 Verbände, Gewerkschaften und Initiativen organisiert sind, übergab im Januar 2021 nach Angaben des Berichts mehr als 28.500 Unterschriften an die Landtagspräsidentin. Der vorliegende Textausschnitt endet vor der Darstellung der inhaltlichen Ergebnisse zu den einzelnen Maßnahmen.

⚡ Einordnung

Der Bericht wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) erstellt und ist gemäß § 9 Abs. 5 BbgMobG gesetzlich vorgeschrieben (erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten, danach alle zwei Jahre). Laut Bericht wurden mit Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes auch das ÖPNV-Gesetz, das Brandenburgische Straßengesetz und das Brandenburgische UVP-Gesetz geändert; diese Änderungen fallen laut Bericht aber nicht unter den gesetzlichen Berichtsauftrag. Kommunale Maßnahmen wurden laut Bericht ausdrücklich nicht bewertet. Eingegangen und ausgegeben laut Dokument am 09.06.2026.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2949, Wahlperiode 8, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.