❓ Bundesministerium der Verteidigung - Artikel 40 Absatz 5 der brandenburgischen Landesverfassung und seine Umsetzung
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller verweist darauf, dass auch ein halbes Jahr nach Ausrufung eines Konversionsmoratoriums dessen Folgen weiterhin Bürger und Medien beschäftigen; er nennt dazu zwei Zeitungsartikel der MAZ vom 25.03.2026. Im Mittelpunkt der Anfrage steht Artikel 40 Absatz 5 der brandenburgischen Landesverfassung, wonach das Land darauf hinwirkt, dass militärisch genutzte Liegenschaften verstärkt einer zivilen Nutzung zugeführt werden, sowie dessen Verhältnis zum Friedensgebot in Artikel 2 Absatz 1 der Landesverfassung. Die Anfrage knüpft laut Fragesteller an zwei frühere Kleine Anfragen der BSW-Fraktion aus dem Jahr 2025 an (Drucksachen 8/1965 und 8/1995).
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, das Bundesministerium der Verteidigung, Kommunen in Brandenburg mit von Konversion betroffenen Liegenschaften sowie die Standorte Schönewalde/Holzdorf an der Grenze zu Sachsen-Anhalt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: ob die Landesregierung einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 40 Absatz 5 der Landesverfassung sieht; an wen sich die jeweiligen Verpflichtungen richten; ob und mit welchen konkreten Maßnahmen sich die Landesregierung in der Vergangenheit an Artikel 40 Absatz 5 orientiert hat; ob der Landesregierung Fälle von Verstößen gegen Artikel 2 Absatz 1 oder Artikel 40 Absatz 5 bekannt sind; ob die Zielstellung von Artikel 40 Absatz 5 angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage noch zeitgemäß ist; ob das vom Bundesministerium der Verteidigung verhängte Moratorium für die Konversion von 15 Liegenschaften in Brandenburg im Einklang mit Artikel 40 Absatz 5 steht; und ob der Ausbau des Luftwaffenstützpunkts Schönewalde/Holzdorf im Einklang mit Artikel 40 Absatz 5 steht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im Fragetext wird erwähnt, dass die Landesregierung bereits in der Antwort auf Frage 2 der Drucksache 8/2103 ein Moratorium des Bundesministeriums der Verteidigung für die Konversion von 15 im Land Brandenburg gelegenen Liegenschaften genannt hat.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) eingereicht und ist am 09.06.2026 eingegangen (ausgegeben am 10.06.2026). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Das Dokument verweist auf die früheren Drucksachen 8/1965, 8/1995 und 8/2103 sowie auf zwei MAZ-Artikel vom 25.03.2026 ('Bundeswehr durchkreuzt Pläne von Brandenburgs Gemeinden' und 'Millionen in den Sand gesetzt'). Laut Fragesteller bezieht sich das Moratorium auf 15 im Land Brandenburg gelegene Liegenschaften.