📝 Medienrat - Wahl eines Mitgliedes des Medienrates
📋 Worum geht es?
Der Antrag betrifft die Wahl eines neuen Mitglieds des Medienrates. Die CDU-Fraktion schlägt vor, Herrn Stephan Goericke gemäß § 43 Absatz 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg als Mitglied des Medienrates zu wählen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist der Medienrat als Gremium, das im Rahmen des Medienstaatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg tätig ist, sowie die vorgeschlagene Person Stephan Goericke.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die CDU-Fraktion fordert, dass der Landtag Brandenburg Herrn Stephan Goericke gemäß § 43 Absatz 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg als Mitglied des Medienrates wählt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält die konkrete Personalie: Herr Stephan Goericke soll als Mitglied des Medienrates gewählt werden. Rechtsgrundlage ist § 43 Absatz 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg. Eine Abstimmung oder Entscheidung des Landtags über den Antrag ist im Dokument nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion eingereicht, eingegangen und ausgegeben am 11.06.2026. Als Rechtsgrundlage wird § 43 Absatz 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg genannt. Das Dokument enthält keine Angaben zum Ausgang der Wahl oder zu weiteren Kosten oder Fristen.