❓ Jagdrecht - Wolf im Landesjagdrecht
📋 Worum geht es?
Nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes soll die reguläre Bejagung von Wölfen ermöglicht werden, die Länder müssen dies in Landesrecht umsetzen. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass der Wolf laut EU-Recht weiterhin geschützt ist und der Bestand in einem „günstigen Erhaltungszustand“ bleiben muss, der für Deutschland nur knapp erreicht sei. Sie fragen, wie Brandenburg die neuen Spielräume im Jagdrecht nutzen will und welche Auswirkungen dies auf Wolfsbestand, Rissgeschehen und Herdenschutz hat.
👥 Wer ist betroffen?
Weidetierhalter (Schaf-, Ziegen-, Rinder-, Pferde- und Gatterwildhaltung), die Wolfspopulation in Brandenburg, sowie die für Naturschutz, Jagd und Herdenschutzförderung zuständigen Landesbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: ob eine reguläre Jagdzeit für den Wolf eingeführt werden soll und mit welchem Ziel; ob eine anlasslose Bejagung aus Sicht der Landesregierung das Rissgeschehen verringern oder die Distanz der Wölfe zu Weiden erhöhen würde; ob eine Quotenjagd geplant ist; welche „Weidegebiete“ mit erleichterten Abschüssen ausgewiesen werden sollen und nach welchen Kriterien; wie die Landesregierung die Bevölkerungsakzeptanz für die Bejagung von Wölfen und Welpen einschätzt; aktuelle Zahlen zu Wolfsrudeln, Einzeltieren und Todesursachen (illegale Abschüsse, Verkehrsunfälle) der letzten Jahre; welcher Wolfsbestand den „günstigen Erhaltungszustand“ sichern würde; die Entwicklung der Risszahlen und des Weidetierbestands der letzten zehn Jahre; sowie welche Behörden künftig für Förderung, Beratung, Monitoring und Information zum Wolf zuständig sein sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen an, dass der Wolf aktuell gemäß § 5 Absatz 3 der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung (BbgJagdDV) ganzjährig geschont ist.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf die aktuelle Rechtslage nach § 5 Absatz 3 BbgJagdDV sowie auf eine kürzliche Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, die die Länder in Landesrecht umsetzen müssen. Die Aussagen zu den Folgen einer Bejagung für Rissgeschehen und Rudelstrukturen sind Behauptungen der Fragesteller, nicht belegte Feststellungen des Dokuments.