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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Bahnhof - Sicherheit der provisorischen Fußgängerüberführung und Stand der dauerhaften Personenunterführung am Bahnhof Zossen

12. Juni 2026Dokument 8/2965 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann
Bahnhof ZossenBarrierefreiheitFußgängerüberführungBauwerksprüfungPersonenunterführung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die provisorische Fußgängerüberführung am Bahnhof Zossen, die seit dem 18. August 2025 den einzigen Zugang zum Mittelbahnsteig ermöglicht. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass ursprünglich nur eine Nutzungsdauer von acht Monaten vorgesehen war, die Brücke aber weiterhin über diesen Zeitraum hinaus genutzt wird. Zudem geht es um den Planungs-, Zuständigkeits- und Finanzierungsstand der dauerhaft vorgesehenen barrierefreien Querungsmöglichkeit (unterirdische Personenunterführung).

👥 Wer ist betroffen?

Reisende und Fahrgäste am Bahnhof Zossen, insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie die Stadt Zossen, DB InfraGO und das Land Brandenburg als mögliche Zuständige für Bau, Betrieb und Finanzierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wer ist für Betriebssicherheit, Wartung, Bauwerksprüfung und Kontrolle der provisorischen Überführung zuständig? Wann wurde sie zuletzt sicherheitstechnisch geprüft und mit welchem Ergebnis? Welche Mängelanzeigen oder Schadensfeststellungen sind bekannt? Welche Unfälle oder sicherheitsrelevanten Vorfälle gab es? Für welche Nutzungsdauer und Auslastung war die Brücke ursprünglich geplant und wie verhält sich die tatsächliche Nutzung dazu? Welche alternativen barrierefreien Zugangsmöglichkeiten wurden geprüft? Wie bewertet die Landesregierung die Übergangslösung samt Rufbus-Angebot? Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand der dauerhaften unterirdischen Querung, insbesondere bezüglich eines zusätzlichen Tunnelelements am Bahnhofsvorplatz, und wann soll sie fertiggestellt sein? Welche Kostenschätzung und Finanzierungsquellen gibt es, und in welchem Umfang sind die Mittel haushaltsmäßig gesichert? Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das zusätzliche Tunnelelement nicht kreuzungsrelevant sei, und welche Folgen hat diese Einordnung für Zuständigkeit, Kostenverteilung und Finanzierung zwischen Stadt Zossen, DB InfraGO, Land und weiteren Beteiligten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die schriftliche Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Gunnar Lehmann eingereicht. Die Fragesteller verweisen auf die schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 371, laut der für die Fußgängerüberführung ursprünglich eine Nutzungsdauer von acht Monaten vorgesehen war; die Brücke wurde laut Fragestellern am 18. August 2025 in Betrieb genommen und wird seitdem über die ursprünglich vorgesehene Dauer hinaus genutzt. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung zu Zahlen, Fristen oder Kosten ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2965, Wahlperiode 8, eingereicht 12. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.