❓ Boden - Brandenburgs Beitrag zum Nationalen Wiederherstellungsplan und die verbleibenden Datenlücken
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP), den der Bund im Rahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) erstellt. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Brandenburg die W-VO im Februar 2025 vorläufig außer Vollzug gesetzt und dies unter anderem mit einer unzureichenden Datenbasis begründet habe. Sie fragen, welche Daten Brandenburg tatsächlich an den Bund geliefert hat und wo nach eigener Einschätzung noch Datenlücken bestehen, insbesondere bei organischen Böden, Lebensraumtypen und Fließgewässern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesverwaltung Brandenburgs (insbesondere das Umweltressort), die rund 593 FFH-Gebiete im Land, landwirtschaftliche Flächen mit organischen Böden (Moorböden) sowie Fließgewässer, für die im Rahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung Maßnahmen zur Wiederherstellung von Lebensräumen vorgesehen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) Welche konkreten Daten Brandenburg für den FFH-Bericht 2025, den Vogelschutzbericht 2025 und den Pledges-Prozess geliefert hat und wie diese nach Ökosystemtypen aufgeschlüsselt sind. 2) Wann Brandenburg eine belastbare, flächenscharfe Kulisse der Moorböden vorlegen will. 3) Wie viele Hektar welcher FFH-Lebensraumtypen sich in Brandenburg in keinem guten Zustand befinden. 4) Wie viele Flusskilometer von der Pflicht zur Wiederherstellung freier Fließgewässer betroffen wären und auf welcher Datenbasis das beruht. 5) Wie viele Natura-2000-Gebiete in Brandenburg Lebensraumtypen in nicht gutem Zustand aufweisen und für welche Gebiete Maßnahmen geplant sind. 6) Ob die Landesregierung die Einreichung des NWP-Entwurfs bei der EU-Kommission zum 1. September 2026 angesichts der Datenlücken für rechtlich und fachlich vertretbar hält und welche Position Brandenburg gegenüber dem Bund vertritt. 7) Ob für die NWP-Überarbeitung 2032 eine eigenständige Brandenburger Flächenkulisse geplant ist und welche Ressourcen dafür vorgesehen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Brandenburg hat für den FFH-Bericht 2025 Daten zu Lebensraumtypen und Arten (Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie) ohne Aufschlüsselung nach Ökosystemtypen an das Bundesamt für Naturschutz geliefert; für Waldlebensraumtypen flossen zusätzlich Daten der vierten Bundeswaldinventur ein. Für den Vogelschutzbericht 2025 wurden Brutbestände und 12-Jahrestrends der berichtspflichtigen Vogelarten gemeldet. Im Pledges-Prozess wurden keine gesonderten Daten übermittelt; der Bund ermittelte die 30%-Verbesserungsziele auf Basis der FFH- und Vogelschutzberichtsdaten von 2019. Zur Frage der Moorböden-Kulisse verweist die Landesregierung darauf, dass die Schätzung im NWP-Entwurf überwiegend auf GAP-GLÖZ-2-Meldungen der Länder beruht und die endgültige Kulisse erst mit Veröffentlichung des NWP durch den Bund feststeht. Für 42 FFH-Lebensraumtypen listet eine Tabelle Flächen in nicht gutem Zustand (Stand 2024) als Spannen, z. B. 14.500–16.000 ha für natürliche eutrophe Seen (LRT 3150) oder 6.000–6.800 ha für kalkhaltige Gewässer mit Armleuchteralgen (LRT 3140). Zu Fließgewässern gibt es kein festgelegtes Länder-Teilziel für die 25.000-km-EU-Vorgabe freifließender Flüsse; die Identifizierung betroffener Abschnitte erfolgt anhand von Bundes-Handreichungen sowie der Datensätze MMO, DIKES und Gewässerstrukturkartierung. Von 593 FFH-Gebieten in Brandenburg (Stand 7.02.2025) weisen 528 Lebensraumtypen in nicht gutem Zustand auf; für alle Gebiete sind im Rahmen der FFH-Managementplanung Maßnahmen geplant. Zur Vertretbarkeit der NWP-Einreichung zum 1. September 2026 antwortet die Landesregierung, dass die Zuständigkeit für die Erstellung beim Bund liege und keine eigenständige Prüfung durch das Land erfolge; die EU-Kommission prüft den Entwurf gemäß Art. 17 W-VO in einem gestuften Verfahren. Zur NWP-Überarbeitung 2028/2032 verweist die Landesregierung auf Fristen nach Art. 22 W-VO (30.06.2028 für erste Flächeninformationen, 30.06.2031 für Lage und Ausmaß von Wiederherstellungsflächen) und erklärt, benötigte Ressourcen seien derzeit nicht absehbar; zur Flächenkulisse organischer Böden könne noch keine Aussage getroffen werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Lars Hünich und Fabian Jank (AfD-Fraktion) als Kleine Anfrage Nr. 1047 (Drucksache 8/2799) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt in Drucksache 8/2969 vor, beantwortet durch die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Fragesteller stellen in ihrer Vorbemerkung fest, dass Brandenburg die EU-Wiederherstellungsverordnung im Februar 2025 vorläufig außer Vollzug gesetzt habe, und verweisen auf den am 30. April 2026 vorgelegten, 1.115 Seiten starken Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans des Bundesamtes für Naturschutz. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: 593 FFH-Gebiete in Brandenburg (Stand 7.02.2025), davon 528 mit Lebensraumtypen in nicht gutem Zustand; eine Tabelle mit Flächenspannen für 42 Lebensraumtypen (Stand 2024). Die Landesregierung verweist auf gesetzliche Fristen nach Art. 22 W-VO (30.06.2028 und 30.06.2031) sowie auf das Prüfverfahren nach Art. 17 W-VO durch die EU-Kommission. Zu Ressourcenbedarf und künftiger Flächenkulisse organischer Böden macht die Landesregierung ausdrücklich keine Aussage.