❓ Tierschutz - Dritte Tierschutzkonferenz Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die dritte Tierschutzkonferenz Brandenburg vom 30. April 2026, die sich mit einem geplanten Gefahrtiergesetz, dem Schutz von Wildtieren vor Mährobotern, Animal Hoarding und dem Umgang mit gefundenen Wildtieren befasste. Der Fragesteller möchte wissen, warum mehr als zweieinhalb Jahre nach der ersten Ankündigung einer Gefahrtierregelung noch kein Gesetz oder Verordnung vorliegt, und fragt nach weiteren Details zu den Konferenzthemen.
👥 Wer ist betroffen?
Halter gefährlicher Tiere in Brandenburg, Tierheime, Veterinärämter, von Animal Hoarding betroffene Personen und Tiere, Nutzer von Mährobotern sowie Wildtiere wie Igel.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Warum verzögert sich das Gefahrtiergesetz seit November 2023? Bis wann wird ein Referentenentwurf vorgelegt? Wie viele Vorfälle mit gefährlichen Tieren wurden 2021-2025 erfasst? Warum setzt die Landesregierung bei Mährobotern nur auf freiwillige Information statt verbindlicher Regeln? Wie viele Animal-Hoarding-Fälle gab es 2021-2025 und wie wurde mit Betroffenen und Tieren verfahren? Bis wann ist das Online-Tool „Tier gefunden – Was tun?“ betriebsbereit? Wurde die Grundfinanzierung von Tierheimen und die Katzenkastrationsrichtlinie auf der Konferenz besprochen? Warum wurden Eigenanteil und Förderhöchstbetrag der Tierheimförderrichtlinie geändert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die ursprünglich geplante Gefahrtierverordnung wurde wegen verfassungsrechtlicher Fragen bei der Hundehalteverordnung (Juni 2024) aufgegeben; stattdessen soll ein formelles Gesetz folgen, dessen Referentenentwurf als nächstes in die Ressortabstimmung geht. Zu Vorfällen mit gefährlichen Tieren und zur Zahl privat gehaltener gefährlicher Tiere liegen laut Landesregierung keine Daten vor, da es keine Legaldefinition gibt. Beim Mähroboter-Schutz setzt die Regierung auf eine Informationskampagne und verweist auf eine IZW-Studie mit 370 gemeldeten Igel-Fällen zwischen Juni 2022 und Oktober 2023 bei wenigen teilnehmenden Igelstationen; ein Nachtfahrverbot werde bei Bedarf erneut geprüft. Animal-Hoarding-Fälle werden amtlich nicht gesondert erfasst; laut einer bundesweiten Studie der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes gab es 2023 deutschlandweit 343 dokumentierte Fälle mit 8.359 erfassten Tieren, die tatsächliche Zahl wird auf bis zu rund 20.000 Tiere geschätzt. Das Online-Tool „Tier gefunden – Was tun?“ soll 2026 veröffentlicht werden. Die Grundfinanzierung von Tierheimen und die Katzenkastrationsrichtlinie waren laut Landesregierung keine Themen der Konferenz; das Ministerium habe 2026 zusätzlich 85.000 Euro für Kastrationen bereitgestellt, weitere Mittel seien nicht möglich. Eigenanteil (25 %) und Förderhöchstbetrag (50.000 Euro) der Tierheimförderrichtlinie seien unverändert seit der ersten Richtlinie von September 2021.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom AfD-Abgeordneten Lars Hünich eingereicht (Drucksache 8/2789), die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Die Landesregierung verweist auf die erste (November 2023) und zweite Tierschutzkonferenz (Mai 2024) sowie auf die Hundehalteverordnung vom Juni 2024. Genannte Zahlen: 85.000 Euro zusätzliche Mittel für Katzenkastration 2026, 50.000 Euro maximaler Förderbetrag und 25 % Eigenanteil bei der Tierheimförderrichtlinie (unverändert seit September 2021), bundesweit 343 Animal-Hoarding-Fälle mit 8.359 Tieren im Jahr 2023 laut einer Studie der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes, 370 Igel-Fälle laut einer IZW-Studie (Juni 2022–Oktober 2023).