❓ Rechenzentrum - Ausbau von Rechenzentren im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Fraktion BSW befasst sich mit dem Ausbau von Rechenzentren in Brandenburg, der im Zuge wachsender Nachfrage durch KI-Anwendungen, Cloud-Dienste und Digitalisierung zunimmt. Die Landesregierung beantwortet Fragen zu bestehenden und geplanten Standorten, zum Energie- und Wasserbedarf, zur Netzanschlussvergabe, zur Nutzung von Abwärme sowie zu Sicherheitsaspekten kritischer Infrastruktur.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Standortgemeinden mit bestehenden oder geplanten Rechenzentren, darunter Lübbenau (Oberspreewald-Lausitz), Nauen, Frankfurt (Oder), Fredersdorf-Vogelsdorf und Freyenstein (Landkreis Ostprignitz-Ruppin), sowie Netzbetreiber, Investoren und Anwohner dieser Regionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Wie viele Rechenzentren gibt es in Brandenburg und wo sind weitere geplant, inklusive Angaben zu Investoren, Flächenbedarf, Netzinfrastruktur, Energie- und Wasserbedarf, Kühlsystem und Abwärmenutzung? Plant die Landesregierung Förderungen? Wie werden Netzanschlüsse bei Kapazitätsengpässen priorisiert? Ist eine 100%ige Versorgung aus erneuerbaren Energien ab 2027 möglich? Welche Abwärmekonzepte gibt es? Wie bewertet die Landesregierung einen möglichen Gewerbesteuer-Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren? Gibt es landesplanerische Instrumente zur Priorisierung solcher Projekte? Ist ein Flächenkataster geplant? Welche Rolle spielen Brownfield-Flächen? Welche Maßnahmen sind für mehr Transparenz und Akzeptanz geplant? Welche Rechenzentren zählen zur kritischen Infrastruktur? Welche Umweltauswirkungen sind bekannt? Wie bewertet die Landesregierung das konkrete Vorhaben in Freyenstein, auch bezüglich des Wasserbedarfs?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass keine statistischen Gesamtzahlen zu Rechenzentren in Brandenburg vorliegen, da Land und Wirtschaftsförderung (WFBB) diese nicht erfassen und viele Betreiber Standortdaten aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlichen. Eine Förderung einzelner Projekte ist derzeit nicht vorgesehen. Zum Energie- und Wasserbedarf für 2030, 2035 und 2040 liegen keine Informationen vor. Die Netzanschlussvergabe erfolgt laut Energiewirtschaftsgesetz grundsätzlich nach dem Windhundprinzip (Antragseingang); seit dem 01.04.2026 wenden die Übertragungsnetzbetreiber, darunter 50Hertz, zusätzlich das sogenannte Reifegradverfahren an, das Kriterien wie Flächensicherung, Genehmigungsstand und technisches Konzept berücksichtigt. Laut Landesregierung wurden 2024 in Brandenburg mit über 183.000 EE-Anlagen und einer installierten Leistung von über 19 Gigawatt knapp 24 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, womit der Landesstromverbrauch bilanziell bereits seit Jahren vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann; eine standortspezifische Zuordnung zu einzelnen Rechenzentren erfolgt jedoch nicht. Zu konkreten Abwärmekonzepten einzelner Standorte liegen der Landesregierung keine Detailplanungen vor. Ein Sonderzerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer für Rechenzentren ist auf Bundesebene als Maßnahme der nationalen Rechenzentrumsstrategie vom 18.03.2026 vorgesehen, jedoch liegt noch keine gesetzgeberische Initiative vor. Das Land verfügt über keine Instrumente, um Rechenzentrumsprojekte gegenüber kommunalen Planungsentscheidungen zu priorisieren. Ein landesweites Flächen- und Potenzialkataster ist nicht geplant, da das bestehende Gewerbeflächenkonzept als ausreichend angesehen wird. Brownfield-Flächen spielen laut Landesregierung eine wesentliche Rolle bei ausreichender Energieversorgung; ehemalige Tagebauflächen stehen wegen vorgeschriebener Renaturierung in der Regel nicht zur Verfügung. Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Transparenz- oder Akzeptanzmaßnahmen. Eine Liste kritischer Infrastrukturen ist als Verschlusssache (VS-NfD) eingestuft und wird nicht veröffentlicht; für den Betrieb gelten BSI-Grundschutz sowie relevante ISO- und DIN-Normen. Zu Umweltauswirkungen wie CO2-Emissionen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zum Vorhaben in Freyenstein (144 Hektar, geplant für 1.200 Arbeitsplätze) erfolgt laut Landesregierung eine Bewertung erst im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens; die Antwort zum Wasserdargebot ist im vorliegenden Textauszug nicht vollständig enthalten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Stefan Roth der Fraktion BSW eingereicht (Drucksache 8/2791) und von der Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa namens der Landesregierung beantwortet. Die Antwort liegt vollständig vor (Drucksache 8/2972, eingegangen 08.06.2026, ausgegeben 15.06.2026). Die Landesregierung verweist auf die nationale Rechenzentrumsstrategie des Bundeskabinetts vom 18.03.2026, die bis 2030 eine Verdopplung der Rechenzentrumskapazitäten und eine Vervierfachung der HPC- und KI-Rechenkapazitäten in Deutschland vorsieht. Rechtliche Grundlagen, auf die verwiesen wird, sind §§ 11 und 17 des Energiewirtschaftsgesetzes sowie § 11 Abs. 5 des Energieeffizienzgesetzes (Pflicht zu 50% erneuerbarem Strombezug ab 2024, 100% ab 2027). Zu mehreren Fragen (Gesamtzahlen, Energie-/Wasserbedarf-Prognosen, Umweltauswirkungen, Detailplanungen zur Abwärmenutzung) erklärt die Landesregierung ausdrücklich, dass ihr keine Informationen vorliegen.