❓ Straßenunterhaltung - Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen - Evaluation des Gesetzes nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen, das seit Abschaffung der Straßenausbaubeiträge regelt, wie Kommunen in Brandenburg finanziell entschädigt werden. Laut Gesetz musste dieser Ausgleich im Jahr 2023 evaluiert werden. Die Fragesteller wollten wissen, wann die Ergebnisse vorlagen, warum der Landtag sie noch nicht erhalten hat und wer die Evaluation durchgeführt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 413 Gemeinden im Land Brandenburg, der Landesbetrieb für Straßenwesen und Verkehr (LBV), das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) sowie der Landtag in seiner Kontrollfunktion.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollten wissen: seit wann die Evaluationsergebnisse der Landesregierung vorliegen; warum diese dem Landtag bisher nicht zur Verfügung gestellt wurden; durch wen die Evaluation vorgenommen wurde; wie die konkrete Aufgabenstellung lautete; wo die unbearbeitete Rohfassung einzusehen ist; wann der Landtag die Ergebnisse erhält; auf welcher Datengrundlage der Minister von nicht ausreichend wirksamem und gerechtem Mitteleinsatz spricht; wer eine Neufassung der gesetzlichen Vorgaben erwägt; und welche Kommunen seit 2019 zugeteilte Mittel nicht verbaut haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die externe Auswertung der Evaluierungsdaten Ende 2024 fertiggestellt wurde. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitteilung der Ergebnisse an den Landtag bestehe nicht; die Ergebnisse würden im Rahmen eines etwaigen Gesetzgebungsverfahrens mitgeteilt. Die Evaluierung wurde von einem extern beauftragten Institut durchgeführt, als Autoren werden Dr. David Sonnenberger (IGES Institut GmbH) sowie Linus Kaufmann, Elias Olshausen und Chiara Stix (IGES Mobility GmbH) genannt. Laut Leistungsbeschreibung sollte das beauftragte Unternehmen Daten bei den 413 Gemeinden und dem LBV zum Mehrbelastungsausgleich seit dem 1. Januar 2019 erheben und in einem Evaluationsbericht zusammenfassen. Die Evaluation sei vom MIL beauftragt und diesem gegenüber erbracht worden. Im Zusammenhang mit der Auswertung der Ergebnisse würden mögliche gesetzliche Anpassungen durch das MIL geprüft. Eine kommunenscharfe jährliche Erfassung nicht verausgabter Mittel erfolge im Rahmen des Gesetzes nicht; die Datenerhebung sei auf freiwilliger Grundlage erfolgt, und nach vorliegenden Erkenntnissen hätten bislang nur wenige Kommunen zusätzlich einen Antrag auf Fehlbetragsausgleich gestellt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1038 (Drucksache 8/2787) von den Abgeordneten Heiko Gehring und Daniel Münschke (AfD-Fraktion); die vorliegende Drucksache 8/2973 enthält die Antwort der Landesregierung, beantwortet durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Die Fragesteller verweisen auf § 1 Absatz 4 des Gesetzes über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen sowie auf Artikel 55 der Landesverfassung zur Kontrollfunktion des Landtags. Die Landesregierung nennt als Zeitpunkt der Fertigstellung der externen Auswertung Ende 2024 und bestätigt, dass keine gesetzliche Mitteilungspflicht gegenüber dem Landtag besteht.