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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Boden - Moorböden und Landwirtschaft unter dem Nationalen Wiederherstellungsplan

8. Juni 2026Dokument 8/2975 · WP 8Brandenburg
Lars Günther, Lars Hünich
MoorbödenPaludikulturWiedervernässungNationaler WiederherstellungsplanLandwirtschaft

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Auswirkungen der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) und des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) auf landwirtschaftlich genutzte Moorböden in Brandenburg. Nach Artikel 11 Absatz 4 der W-VO müssen Mitgliedstaaten bis 2030, 2040 und 2050 steigende Anteile entwässerter Moorböden wiederherstellen. Die Fragesteller thematisieren, dass die Datengrundlage (Flächenkulisse) noch nicht final ist und Förderinstrumente wie die ANK-Förderrichtlinie teils noch in Entwicklung waren, während die Landesregierung Auskunft zu Flächenumfang, Zeitplan und Unterstützungsmaßnahmen gibt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe und Grundeigentümer in Brandenburg mit entwässerten Moorböden, insbesondere Betriebe mit Dauergrünland, Ackerland und Dauerkulturen in Moor- und Feuchtgebieten; laut Landesregierung kommen potenziell alle Landkreise Brandenburgs als Suchräume für Maßnahmen in Frage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen: (1) den Umfang landwirtschaftlich genutzter organischer Böden in Brandenburg und den Anteil entwässerter Flächen; (2) die an den Bund gemeldeten GLÖZ-2-Daten und den Zeitpunkt einer belastbaren Flächenkulisse; (3) die rechnerisch bis 2030/2040/2050 wiederherzustellenden Hektarzahlen und betroffene Landkreise; (4) die Zahl betroffener Betriebe und Pächter; (5) konkrete Vorbereitungsmaßnahmen der Landesregierung für Betriebe im Hinblick auf Paludikultur; (6) ob es vertretbar sei, Wiederherstellungspflichten einzuführen, bevor Förderinstrumente existieren; (7) erwartete wirtschaftliche Einbußen und vorliegende Folgenabschätzungen; (8) die Vereinbarkeit der Moorbodenauflagen mit Ernährungssicherung und Landwirtschaftsstrategie.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Brandenburg im Juni 2025 folgende Flächen zum GLÖZ-Standard 2 meldete (inklusive Berlin gemäß Landwirtschaftsstaatsvertrag): Dauergrünland in Moor-/Feuchtgebieten 133.780,06 ha, Ackerland in Moor-/Feuchtgebieten 27.323,32 ha, Dauerkulturen in Moor-/Feuchtgebieten 284,34 ha. Die endgültige Kulisse werde erst mit Veröffentlichung des NWP durch den Bund und Weitergabe an die EU festgelegt. Konkrete Hektarzahlen für 2030/2040/2050 sowie betroffene Landkreise, Betriebe oder Pächter könnten derzeit nicht benannt werden; alle Landkreise seien als mögliche Suchräume angegeben. Laut Landesregierung ist die Wiedervernässung landwirtschaftlicher Flächen nach Artikel 11 Absatz 4 W-VO für Landwirte und private Landbesitzer freiwillig, eine Verpflichtung bestehe nicht. Zur Förderung verweist die Landesregierung auf die Förderrichtlinie „Klima-/Moorschutz – investiv“ (Fördersätze bis zu 80 %), die Richtlinie „Kooperationen, Netzwerke und regionale Wertschöpfung“ (seit Juli 2024) sowie das bundesfinanzierte Pilotvorhaben BLuMo unter Leitung des Landesamtes für Umwelt. Die bundesweite Förderrichtlinie Palu des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sei am 17.04.2026 in Kraft getreten. Moorschutz in Brandenburg sei laut Landesregierung freiwillig gemäß Moorschutzprogramm; Zielkonflikte zwischen Moorschutz und Landwirtschaft seien laut Landesregierung regional und gebietsspezifisch zu lösen (Grundsätze 3 und 4 des Moorschutzprogramms Brandenburg).

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1044 (Drucksache 8/2795) von den Abgeordneten Lars Günther und Lars Hünich (AfD-Fraktion); die Antwort erfolgte namens der Landesregierung durch die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Anfrage ging am 08.06.2026 ein und wurde am 15.06.2026 ausgegeben. Die Antwort verweist auf Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1991 (Wiederherstellungsverordnung) vom 24. Juni 2024 sowie auf die GAP-Vorgabe GLÖZ 2. Die Landesregierung nennt konkrete Flächenzahlen aus der GLÖZ-2-Meldung vom Juni 2025 sowie das Inkrafttreten der Förderrichtlinie Palu am 17.04.2026. Angaben zu Landkreisen, betroffenen Betrieben/Pächtern, Wirtschaftsfolgen und Folgenabschätzungen lagen der Landesregierung laut eigener Aussage zum Zeitpunkt der Antwort nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2975, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.