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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Boden - Finanzierungsvorbehalt und Kostenfolgen des Nationalen Wiederherstellungsplans für Brandenburg

8. Juni 2026Dokument 8/2976 · WP 8Brandenburg
Lars Hünich, Fabian Jank
Nationaler WiederherstellungsplanWiederherstellungsverordnungNaturschutzfinanzierungHaushaltsmittelEntschädigungsregelungen

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP), der zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) erstellt wurde. Die Fragesteller verweisen darauf, dass der am 30. April 2026 vorgelegte Entwurf des NWP unter Finanzierungsvorbehalt steht und der Gesamtbedarf nach derzeitigem Stand nicht durch die bestehende öffentliche Finanzierung gedeckt werden könne. Die Anfrage zielt darauf, von der Landesregierung Auskunft über die zu erwartenden Kosten und deren Finanzierung in Brandenburg zu erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz), der Landeshaushalt sowie Landwirte und Grundeigentümer, deren Flächen von möglichen Wiederherstellungsmaßnahmen betroffen sein könnten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1. Welche Gesamtkosten die Landesregierung für die Umsetzung der WVO in Brandenburg bis 2030, 2040 und 2050 erwartet, aufgeschlüsselt nach Maßnahmentypen. 2. Aus welchen Haushaltstiteln bereits entstandene Kosten der WVO-Bearbeitung finanziert werden. 3. Ob der Grundsatz, Mehrbedarfe nur innerhalb bestehender Haushaltsansätze zu decken, auch für Brandenburg gilt und aus welchen Titeln finanziert werden soll. 4. Welche Haushaltsrisiken durch eine mögliche Umstrukturierung der europäischen Naturschutzfinanzierung nach 2027 gesehen werden. 5. Ob die Landesregierung eigene Entschädigungs- oder Ausgleichsregelungen für Landwirte und Grundeigentümer plant. 6. Wie die Landesregierung die eigentumsrechtlichen Grenzen von Nutzungseinschränkungen bewertet und welche Rechtsgutachten dazu vorliegen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zu Frage 1 liegt bisher keine Gesamtkostenschätzung vor. Zu Frage 2 wird die laufende Begleitung der WVO im Rahmen der allgemeinen Verwaltungstätigkeit mit vorhandenen Kapazitäten geleistet, ohne gesonderte Haushaltstitel. Zu Frage 3 hat die Landesregierung wiederholt zusätzliche Mittel von Bund und EU eingefordert; sollte dies nicht erfolgen, könne der Vollzug nur innerhalb des vorhandenen Haushaltsrahmens erfolgen. Zu Frage 4 können Haushaltsrisiken derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Zu Frage 5 sind auf Landesebene keine weiteren Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen geplant, da der Bund im NWP-Entwurf die Freiwilligkeit der Maßnahmen betone und vorhandene Fördermöglichkeiten weiterhin zweckmäßig seien. Zu Frage 6 ergeben sich eigentumsrechtliche Vorgaben aus Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz; gesonderte Rechtsgutachten seien nicht erforderlich, da die Landesregierung auf Freiwilligkeit setze.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Lars Hünich und Fabian Jank (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2797); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Laut Vorbemerkung der Fragesteller nennt der NWP-Entwurf vom 30. April 2026 Kostenschätzungen von 752 Mio. Euro einmalig und rund 1,96 Mrd. Euro laufend für Grünland, 1,66 Mrd. Euro laufend für Wälder, 1,27 Mrd. Euro laufend für Ackerflächen und 2,15 Mrd. Euro laufend für städtische Ökosysteme; für Monitoring, Forschung und den Zeitraum 2032–2050 mache der NWP laut Fragestellern keine Angaben. Die Fragesteller verweisen zudem darauf, dass der nach Art. 21 Abs. 7 WVO bis zum 19. August 2025 fällige EU-Finanzierungsbericht der Kommission bis zum Zeitpunkt der Anfrage nicht vorlag. Die Landesregierung selbst nennt in ihrer Antwort keine eigenen Kostenzahlen, Fristen oder Risikobewertungen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2976, Wahlperiode 8, eingereicht 8. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.