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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Kommunaler Mandatsträger - Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger im Land Brandenburg – Verhältnis von Entschädigung und tatsächlichem Zeitaufwand im Ländervergleich

9. Juni 2026Dokument 8/2977 · WP 8Brandenburg
Benjamin Filter, Heiko Gehring
AufwandsentschädigungEhrenamtkommunale SelbstverwaltungKommunalverfassungZeitaufwand

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren das Verhältnis zwischen dem zeitlichen Aufwand ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger (z. B. Mitglieder von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen, ehrenamtliche Bürgermeister) und der ihnen gezahlten Aufwandsentschädigung. Sie fragen auch nach einem Vergleich mit anderen Bundesländern. Die Landesregierung widerspricht in ihrer Vorbemerkung der Grundannahme der Fragesteller: Die Aufwandsentschädigung diene nicht dem Ausgleich von Zeitaufwand, sondern sei ein pauschalisierter Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall nach § 24 der Brandenburgischen Kommunalverfassung.

👥 Wer ist betroffen?

Ehrenamtliche kommunale Mandatsträger in Brandenburg, insbesondere Mitglieder von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen sowie ehrenamtliche Bürgermeister; zudem die Kommunen, die laut Landesregierung im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz eigenständig Entschädigungssatzungen erlassen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: welchen durchschnittlichen Zeitaufwand die Landesregierung zugrunde legt und wie er sich zur Aufwandsentschädigung verhält (Frage 1); welche Erkenntnisse zum tatsächlichen Zeitaufwand und effektiven Stundenlohn vorliegen (Frage 2); auf welcher Grundlage die Angemessenheit bewertet wird, falls keine eigenen Erhebungen vorliegen (Frage 3); welche Spannbreiten je nach Gemeindegröße, Funktion und Mandatsebene bestehen (Frage 4); ob ein effektiver Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns auftritt (Frage 6); wie sich das Verhältnis in den letzten zehn Jahren entwickelt hat (Fragen 7-9); wie Brandenburg im Ländervergleich dasteht (Fragen 10-12); ob die Entschädigungshöhe die Gewinnung neuer Mandatsträger erschwert (Frage 15); ob die Landesregierung eine landesweite systematische Erhebung des Zeitaufwands plant (Fragen 18-19); und wie die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bewertet wird (Frage 20).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung widerspricht der Prämisse der Fragesteller: Die Aufwandsentschädigung sei ein pauschalisierter Auslagenersatz nach § 24 der Brandenburgischen Kommunalverfassung, kein Ausgleich für Zeitaufwand, da dies dem Charakter des Ehrenamts widersprechen würde. Zu den Fragen 1-4, 6-14, 16-17 und 19 verweist sie durchgehend auf diese Vorbemerkung, ohne eigene Zahlen zu Zeitaufwand oder Stundenlohn zu nennen. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen wird von den Kommunen eigenständig per Satzung im Rahmen der Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (KomAEV, in Kraft seit 1. Juni 2019, basierend auf der 2004 aufgehobenen Verordnung von 2001) festgelegt; da keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht besteht, liegen der Landesregierung weder Erkenntnisse zur Höhe der Entschädigungen in den Kommunen noch zu anderen Bundesländern vor (Frage 5). Eine landesweite systematische Erhebung des Zeitaufwands ist nicht geplant (Frage 18). Zur Frage, ob die Entschädigungshöhe die Gewinnung neuer Mandatsträger erschwert, antwortet die Landesregierung, die Übernahme eines Mandats werde nach ihrer Auffassung nicht vorrangig durch die Entschädigungshöhe bestimmt (Frage 15). Zur Transparenz verweist sie darauf, dass Entschädigungssatzungen öffentlich bekanntgemacht und damit recherchierbar seien, der individuelle Zeitaufwand aber je nach Mandatsausübung unterschiedlich sei (Frage 20).

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Benjamin Filter und Heiko Gehring), Drucksache 8/2779. Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Landesregierung nennt als Rechtsgrundlagen § 24 Satz 1 und § 30 Absatz 4 Satz 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung sowie die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (KomAEV, in Kraft seit 1. Juni 2019, inhaltlich basierend auf der Verordnung von 2001, die 2004 aufgehoben wurde). Die Landesregierung erklärt, keine eigenen Daten zu Höhe der Aufwandsentschädigungen in Brandenburger Kommunen oder anderen Bundesländern zu besitzen, da keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht für Entschädigungssatzungen besteht; sie bewertet einen Ländervergleich zudem als wenig aussagekräftig wegen unterschiedlicher Aufgaben- und Kompetenzregelungen. Eine landesweite Erhebung zum Zeitaufwand ist nach Angaben der Landesregierung nicht geplant.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2977, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.