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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Baudenkmal - Bedrohtes Denkmal Marienkirche in Frankfurt (Oder)

10. Juni 2026Dokument 8/2982 · WP 8Brandenburg
Roman Kuffert, Wilko Möller
DenkmalschutzMarienkircheSanierungDachkonstruktionFördermittel

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Frankfurter Marienkirche, die laut einem Zeitungsbericht vom Landeskonservator des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege auf die Liste der bedrohten Denkmäler gesetzt wurde. Die Fragesteller verweisen auf Schäden wie fehlende Dachziegel, bröckelnden Putz und eindringendes Regenwasser sowie auf das Fehlen eines festen Haushaltstitels der Stadt Frankfurt (Oder) für Unterhalt und Eigenanteile bei Fördermitteln.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stadt Frankfurt (Oder) als Trägerin der Unterhaltslast, die Marienkirche als Baudenkmal, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege sowie die Landesregierung als möglicher Fördermittelgeber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1. Ob die Stadt Frankfurt (Oder) bereits einen Fördermittelantrag beim Land gestellt hat. 2. Ob bei künftigen Haushaltsaufstellungen zusätzliche Mittel für die Marienkirche berücksichtigt werden, da der Landes-Haushaltstitel für bedrohte Denkmäler mit 2,1 Millionen Euro nach Ansicht der Fragesteller nicht ausreichen werde. 3. Welche weiteren Maßnahmen innerhalb der kommenden zwei Jahre geplant sind, um die Schäden zu beseitigen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Stadt Frankfurt (Oder) hat bislang keinen Fördermittelantrag gestellt (Antwort zu Frage 1). Es liegt kein Kosten- und Finanzierungsplan für künftige Maßnahmen vor, weshalb derzeit keine konkrete Berücksichtigung bei der Vergabe von Fördermitteln erfolgen kann (Antwort zu Frage 2). Zur Ursachenklärung der Durchfeuchtung im Deckenbereich des Märtyrchores ist ein Monitoring der Dachkonstruktion mit einer geplanten Laufzeit von 12 Monaten beauftragt. Bei Untersuchungen des Pilzbefalls im südlichen Langhaus wurde festgestellt, dass betroffene Hölzer relativ problemlos ersetzt werden können; zudem haben sich Verbindungsmittel der 1999 errichteten Dachkonstruktion gelockert, sodass Sparren durch Torsion teilweise nicht mehr vollflächig aufliegen – dies wird auch für den übrigen Dachstuhl von Langhaus und Chor vermutet. Geplant ist, mittels Raumgerüst das Dachtragwerk in Langhaus und Chor zu überprüfen, Verbindungsmittel zu justieren oder zu erneuern, die Holzkonstruktion zu sanieren und pilzgeschädigte Hölzer auszutauschen; zuvor sind Planungsleistungen in den Bereichen Gebäude/Innenräume sowie Tragwerksplanung nötig. Wann diese Leistungen beauftragt werden können, ist laut Landesregierung aufgrund der Haushaltssituation der Stadt noch nicht konkret absehbar.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordnete Roman Kuffert und Wilko Möller), eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Fragesteller beziehen sich auf einen Bericht der Märkischen Oderzeitung vom 20.04.2026. Die Landesregierung nennt einen Landes-Haushaltstitel von 2,1 Millionen Euro für bedrohte Denkmäler im gesamten Land Brandenburg sowie ein beauftragtes Monitoring mit 12 Monaten Laufzeit. Die Einschätzung, dieser Betrag reiche nicht aus, stammt von den Fragestellern, nicht von der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2982, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.