✅ Hochschule - Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems
📋 Worum geht es?
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur berichtet über die Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems (Drucksache 8/2624). Der Gesetzentwurf ändert das Brandenburgische Hochschulgesetz, insbesondere die Verfahren zur Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, sowie das Brandenburgische Hochschulzulassungsgesetz, die Hochschulzulassungsverordnung und die Hochschulpersonalzuständigkeitsverordnung. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die brandenburgischen Hochschulen, ihre Präsidentinnen und Präsidenten, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Berufungskommissionen, Studierende sowie Organisationseinheiten wie die Digital-Engineering-Fakultät der Universität Potsdam und das Hasso-Plattner-Institut.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung schlägt vor, Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren zu beschleunigen und zu flexibilisieren, neue Regelungen für nicht aus Haushaltsmitteln finanzierte gemeinsame Organisationseinheiten einzuführen und flexiblere Auswahlverfahren für Studierende zu ermöglichen. Die SPD- und CDU-Fraktion beantragten gemeinsam, außerordentliche Berufungen als Ausnahmefall zu kennzeichnen und die Befristung der Ernennungsbefugnis für Besoldungsgruppe-W-Professuren zu streichen. Die AfD-Fraktion forderte, dass Vereinbarungen zu gemeinsamen Organisationseinheiten der Genehmigung durch den Landtag bedürfen. Die BSW-Fraktion forderte, verbindliche Vorgaben für die Zusammensetzung von Berufungskommissionen zu erhalten, eine gesetzliche Achtmonatsfrist für Berufungsverfahren einzuführen, das Unterschriftenquorum für Mitgliederinitiativen von 15 auf 5 Prozent zu senken und Sonderregelungen für privat finanzierte Organisationseinheiten zu streichen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Ausschuss lehnte alle drei Änderungsanträge der BSW-Fraktion ab (Antrag 1: 1:9:0, Antrag 2: 1:6:3, Antrag 3: 1:9:0) sowie den Änderungsantrag der AfD-Fraktion (4:6:0). Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion wurde mit 6:1:3 angenommen. Die rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen der Landtagsverwaltung wurden einstimmig bei vier Enthaltungen (6:0:4) angenommen. In der Schlussabstimmung empfahl der Ausschuss mit 6:1:3 die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung. Zuvor fand am 13.05.2026 eine mündliche Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulpräsidentenkonferenz (BLHP), des Landeshochschulrats (LHR), der Gewerkschaft GEW, der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG) und der Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) statt.
⚡ Einordnung
Berichterstatterin ist die Abgeordnete Julia Sahi (SPD). Der Landtag überwies den Gesetzentwurf (Drucksache 8/2624 vom 01.04.2026) in seiner 32. Sitzung am 22.04.2026 an den Ausschuss. Der Ausschuss beriet in seiner 14. Sitzung (15.04.2026), der 15. Sitzung/Anhörung (13.05.2026) und der 16. Sitzung (10.06.2026). Die BSW-Fraktion bezeichnete die geplanten Sonderregelungen für privat finanzierte Organisationseinheiten als 'Lex Hasso Plattner' und äußerte, solche Public-Private-Partnerships höhlten das staatliche Hochschulsystem aus; dies ist die Bewertung der BSW-Fraktion. Details zur Anhörung sind im Protokoll der 15. Sitzung des Ausschusses (P-AWFK 8/15) dokumentiert.