✅ Glücksspiel - Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021)
📋 Worum geht es?
Es geht um den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021). Der Hauptausschuss des Landtags Brandenburg hat den Gesetzentwurf beraten und legt dem Landtag seine Beschlussempfehlung sowie einen Bericht dazu vor.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder und ihr Verwaltungsrat, der Landesrechnungshof sowie die Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden für Glücksspiel.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, den Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 umzusetzen. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Landtag, diesen Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
🔎 Kernergebnisse
Laut dem Bericht vereinfacht der Staatsvertrag Verfahren bei der Beteiligung des Landesrechnungshofes sowie des Verwaltungsrates der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Entscheidungsfindung des Verwaltungsrates wird durch eine Vertraulichkeitsregelung geschützt. Die Instrumente zur Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels und zur Durchsetzbarkeit von Verboten werden verbessert, und die Abfragekompetenz für Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden wird erweitert. Der Hauptausschuss beschloss in seiner 24. Sitzung am 10. Juni 2026 ohne Debatte einstimmig (9:0:0), dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
⚡ Einordnung
Berichterstatter ist der Abgeordnete Björn Lüttmann (SPD). Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 22. April 2026 vom Landtag an den Hauptausschuss überwiesen und ist in Drucksache 8/2607 (Neudruck) vom 25.03.2026 dokumentiert. Die Abstimmung im Hauptausschuss am 10. Juni 2026 ergab 9:0:0 Stimmen für die Annahmeempfehlung.