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BrandenburgBeschlussempfehlungSPDCDUAfD

✅ Bauordnungsrecht - Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung

15. Juni 2026Dokument 8/2986 · WP 8Brandenburg
Norbert Rescher, Matthias Steinfurth, Nicole Walter-Mundt, Daniel Münschke, Jenny Meyer
BauordnungBaugenehmigungsverfahrenBürokratieabbauStellplätzePhotovoltaikpflicht

📋 Worum geht es?

Der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung berichtet über seine Beratungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Bauordnungsrecht zu modernisieren, bauaufsichtliche Verfahren zu beschleunigen und bauordnungsrechtliche Standards zu reduzieren, um Wohnungsbau und Umbauten zu erleichtern. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme in der Fassung eines gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen SPD und CDU.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunen und Landkreise (insbesondere über den Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V. und den Landkreistag Brandenburg e.V.), Bauherrinnen und Bauherren, die Bau- und Wohnungswirtschaft, Architekten- und Ingenieurkammern sowie Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktionen von SPD und CDU fordern in ihrem gemeinsamen Änderungsantrag unter anderem: Absenkung der Mindeststandards bei Kinderspielplätzen (§8), Aufhebung der Photovoltaikpflicht (§32a), Absenkung der Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen von 2,40 auf 2,30 Meter (§47), Begrenzung einforderbarer Stellplätze auf höchstens einen je Wohnung sowie Begrenzung der Ablösebeträge auf höchstens 60 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten (§87), Erweiterung des Umbauparagraphen §51a auf alle Nutzungsarten, Anpassung des barrierefreien Wohnens (§50) erst ab mehr als vier Wohnungen, Aufhebung des §9, Erweiterung verfahrensfreier Bauvorhaben, Änderung der Abweichungsvorschrift §67, Verkürzung der Frist zur Vollständigkeitsprüfung von vier auf drei Wochen, verpflichtende Einführung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens ab 1. Oktober 2026 sowie Verlängerung der Geltungsdauer von Baugenehmigungen von sechs auf sieben Jahre. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem eigenen Änderungsantrag eine Anpassung der Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden im Außenbereich durch eine 4-H-Regelung entsprechend dem Windenergieanlagenabstandsgesetz und lehnt laut eigener Aussage sämtliche Erleichterungen für Windenergieanlagen ab; bei Photovoltaik spricht sie sich für Freiwilligkeit im privaten Bereich, aber eine Pflicht auf öffentlichen Gebäuden aus. Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) beantragte laut Dokument eine Vertagung der Beschlussfassung mit Verweis auf kritische ergänzende Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Ausschuss beriet den Gesetzentwurf in Sitzungen am 22. Januar, 12. März und 11. Juni 2026 und führte am 12. März 2026 eine öffentliche Anhörung durch, an der u.a. Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Landkreistages Brandenburg, der Architekten- und Ingenieurkammer sowie der Wohnungswirtschaft teilnahmen. SPD und CDU legten am 27. Mai 2026 einen gemeinsamen Änderungsantrag vor, der am 4. Juni 2026 als Neudruck konkretisiert wurde. Die AfD-Fraktion brachte am 29. Mai 2026 einen eigenen Änderungsantrag ein, am 8. Juni 2026 als Neudruck mit einer Anpassung in §6 erneut vorgelegt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V. und der Landkreistag Brandenburg e.V. reichten gemäß §81 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ergänzende schriftliche Stellungnahmen ein, in denen sie laut Dokument Bedenken zu Verlagerung von Aufgaben, Kosten und Verantwortung auf Kommunen, zum Konnexitätsprinzip sowie zu Stellplatz- und Spielplatzregelungen äußerten. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags von SPD und CDU (Neudruck, Anlage 1) anzunehmen. Der verfügbare Dokumenttext bricht während der Ausführungen der BSW-Fraktion zur Vertagung ab; das weitere Abstimmungsergebnis ist im vorliegenden Text nicht enthalten.

⚡ Einordnung

Berichterstatter ist der Abgeordnete Norbert Rescher (AfD). Grundlage ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 8/2217 vom 17.12.2025, überwiesen an den Ausschuss am 28. Januar 2026. Das Anhörungsprotokoll ist unter P-AIL 8/13 dokumentiert. Die Beschlussempfehlung bezieht sich auf einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD und CDU (Anlage 1) sowie einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Anlage 2); ergänzende Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg e.V. (Anlage 3) und des Landkreistages Brandenburg e.V. (Anlage 4) lagen vor. Der Dokumenttext endet vor der abschließenden Abstimmung; ein formelles Abstimmungsergebnis ist im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2986, Wahlperiode 8, eingereicht 15. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.