❓ Wirtschaftsförderung - Anträge und Widerspruchsverfahren zu "Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1)" und zu "Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)"
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes und der Länder (Überbrückungshilfen I bis IV sowie November- und Dezemberhilfen), die über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt wurden. Die Fragesteller verweisen darauf, dass sich die Programme bundesweit in der Phase der Schlussabrechnungen und Nachprüfungen befinden und es dabei zunehmend zu Rückforderungen, Ablehnungsbescheiden sowie Widerspruchsverfahren komme.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Brandenburg, die Corona-Wirtschaftshilfen beantragt haben, sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zuständige Bewilligungsstelle.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: die Anzahl der Antragsteller auf Überbrückungshilfen I bis IV (differenziert nach Jahren, Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen); die Höhe der beantragten, bewilligten und abgelehnten Mittel; die Anzahl der Schluss-Ablehnungsbescheide; die Höhe der dadurch nicht verausgabten bzw. zurückgeforderten Mittel; die Anzahl der gegen Ablehnungsbescheide erhobenen Widersprüche sowie deren Bearbeitungsstand (laufend, ohne Erwiderung der ILB); und bis zu welchem Zeitpunkt die ILB offene Widerspruchsverfahren abzuschließen beabsichtigt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen zur Begründung an, dass nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bundesweit rund 1,8 Millionen Anträge mit einem Fördervolumen von etwa 60 Milliarden Euro bewilligt worden seien. Für Brandenburg verweisen sie laut Angaben der ILB auf rund 125.000 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von 1,6 Milliarden Euro allein in den Jahren 2021 und 2022, davon im Jahr 2022 mehr als 284 Millionen Euro an Unterstützung für 11.840 Unternehmen und Soloselbstständige im Rahmen der Corona-Sonderprogramme.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Andreas Galau, Daniel Münschke und Dr. Daniela Oeynhausen der AfD-Fraktion. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die im Text genannten Zahlen (1,8 Millionen Anträge/60 Milliarden Euro bundesweit; 125.000 Anträge/1,6 Milliarden Euro für Brandenburg 2021/2022; 284 Millionen Euro für 11.840 Unternehmen in 2022) stammen laut den Fragestellern vom Bundeswirtschaftsministerium bzw. von der ILB und werden mit einer Pressemitteilung der ILB vom 15.02.2023 belegt (Fußnote 1).