❓ Gesetzliche Krankenversicherung - Brandenburg zahlt die Zeche - Positionierung der Landesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zu den massiven Mehrbelastungen für brandenburgische Bürger
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das laut den Fragestellern höhere Zuzahlungen, die Abschaffung der beitragsfreien Familienmitversicherung für Ehepartner und eine überwiegende Finanzierung von Bürgergeld-Gesundheitskosten durch die Beitragszahler vorsieht. Die Fragestellerin fragt nach der Position der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf und nach den konkreten finanziellen Folgen für Brandenburger Bürger und Krankenhäuser.
👥 Wer ist betroffen?
Gesetzlich Krankenversicherte in Brandenburg (insbesondere Versicherte der AOK Nordost und der IKK Brandenburg und Berlin), brandenburgische Krankenhäuser und deren Träger (auch kirchliche Träger), Landkreise und kreisfreie Städte sowie Bürgergeldempfänger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt unter anderem: die vollständige Positionierung der Landesregierung zum Gesetzentwurf inklusive Stellungnahme im Bundesratsverfahren; den Zeitplan und die Fristen der Länderanhörung; die Abstimmung mit anderen Bundesländern; die geplante Behandlung im Bundesrat und eine mögliche Protesterklärung oder Enthaltung Brandenburgs; kritische Verbandsäußerungen; eigene Kostensenkungsvorschläge Brandenburgs; die Zahl der durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze stärker belasteten Versicherten und erwartete Wechsel in die private Krankenversicherung; die Zahl der von Zuzahlungen befreiten bzw. künftig stärker belasteten Bürger; mögliche Rückforderung von Mitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds II; von Insolvenz bedrohte Krankenhäuser; Erklärungen für Kostendifferenzen bei Bürgergeldempfängern; geplante Entlastungsmaßnahmen und eine mögliche Informationskampagne für Bürger.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf am 16. April 2026 übersandt und bis zum 20. April 2026 Mittag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat; vor dem Bundesratsplenum am 12. Juni 2026 wurde ein Beschluss zu unterstützten Ausschussempfehlungen gefasst. Die Landesregierung hält Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung grundsätzlich für notwendig, sieht aber Änderungsbedarf bei der Bundesfinanzierung, insbesondere eine auskömmliche Finanzierung der Beiträge für SGB-II-Leistungsbezieher, eine dynamische Anpassung des Bundeszuschusses und eine Rücknahme dessen Kürzung. Der Zeitplan: 11.6.2026 1. Lesung Bundestag, 12.6.2026 1. Durchgang Bundesrat, 26.6.2026 2./3. Lesung Bundestag, 10.7.2026 2. Durchgang Bundesrat. Von Zuzahlungen befreit sind aktuell bei der AOK Nordost 47.303 (Belastungsgrenze 1%) bzw. 974 (2%) Brandenburger, bei der IKK Brandenburg und Berlin 5.892 (1%) bzw. 2.846 (2%). Die Landesregierung nennt neun Verbände, deren Stellungnahmen vorliegen (u.a. AOK Bundesverband, Bundesverband Geriatrie, DRK-Landesverband Brandenburg). Zur Abschaffung der Meistbegünstigungsklausel und Deckelung der Pflegepersonalkosten äußert die Landesregierung, dies sei problematisch, da es zu dauerhaften Kürzungen führe; vier von fünf Krankenhäusern in Brandenburg seien strukturell defizitär, eine Meldepflicht zu Insolvenzrisiken bestehe jedoch nicht. Zu mehreren Fragen (u.a. Kostendifferenzen bei Bürgergeldempfängern, Gesundheitstourismus, konkrete Mehrkosten pro Versicherten, Informationskampagne) liegen der Landesregierung laut eigener Aussage keine Informationen vor oder sie verweist auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3. Zur Frage der Zahnersatz-Härtefallregelung verweist die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Dr. Daniela Oeynhausen), beantwortet von der Landesregierung (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, René Wilke). Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Mündliche Anfrage 421 vom 22. April 2026 sowie auf frühere Drucksachen 8/2597 und 8/2302 sowie 8/2775 (die ursprüngliche Kleine Anfrage Nr. 1031). Die schriftliche Antwort des Ministeriums erfolgte laut Landesregierung am 5. Mai 2026. Die Landesregierung gibt an, zu mehreren Fragen (z. B. konkreten Auswirkungen vor Gesetzesabschluss, Zahlen zu Bürgergeldkosten, Kostensenkungsvorschlägen) keine Informationen oder Daten vorliegen zu haben.