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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Boden - Vollzugsstatus der EU-Wiederherstellungsverordnung in Brandenburg nach Vorlage des Nationalen Wiederherstellungsplans

12. Juni 2026Dokument 8/2990 · WP 8Brandenburg
Lars Hünich, Fabian Jank
NaturschutzEU-WiederherstellungsverordnungNationaler WiederherstellungsplanBodenschutzVertragsverletzungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Vollzugsstatus der EU-Wiederherstellungsverordnung zur Natur (EU 2024/1991) in Brandenburg. Das Land hatte den Vollzug im Februar 2025 vorläufig ausgesetzt, mit Verweis auf fehlende bundesrechtliche Verfahrensregelungen sowie unzureichende Daten- und Finanzierungsgrundlagen. Die Fragesteller beziehen sich auf den im April 2026 vorgelegten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) des Bundes, der zentrale Finanzfragen offen lasse.

👥 Wer ist betroffen?

Das Land Brandenburg, insbesondere das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), die Bundesregierung, die EU-Kommission sowie Landnutzer, Flächeneigentümer, Bewirtschafter und Untere Vollzugsbehörden der Landkreise.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob die Bundesregierung die erforderlichen bundesgesetzlichen Verfahrensregelungen erlassen hat und welche Auswirkungen dies auf die Brandenburger Vollzugsaussetzung hat; ob EU-Kommission oder Bundesregierung auf die Aussetzung reagiert haben; wie lange die Landesregierung die Aussetzung für rechtlich tragfähig hält und welche Folgen ein Vertragsverletzungsverfahren hätte; ob die Einreichung des laut Fragestellern unvollständigen NWP-Entwurfs zum 1. September 2026 für vertretbar gehalten wird; ob sich die Landesregierung an der Öffentlichkeitsbeteiligung des BMUKN beteiligen will; ob angekündigte Workshops mit Landnutzern, Umweltorganisationen und Unteren Vollzugsbehörden stattgefunden haben; und ob weitere Konsultationsformate mit Eigentümern und Bewirtschaftern geplant sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die EU-Wiederherstellungsverordnung unmittelbar gilt und alle inhaltlich berührten Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeit an der Durchführung mitwirken; Brandenburg habe sich konstruktiv in die Erstellung des NWP eingebracht. Das MLEUV stehe in regelmäßigem Austausch mit Bundesregierung und EU-Kommission. Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV beginne mit einem routinemäßigen Auskunftsersuchen; ob die EU-Kommission diesen Weg beschreite, sei nicht bekannt. Die Zuständigkeit für den NWP liege beim Bund, eine eigenständige Prüfung durch das Land erfolge nicht; die Prüfung des Planentwurfs erfolge gemäß Art. 17 W-VO durch die EU-Kommission, ggf. mit anschließender Ergänzung durch die Bundesregierung. Die Landesregierung habe im Rahmen der vorgelagerten Länderbeteiligung bereits eine Stellungnahme abgegeben; eine weitere Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sei bisher nicht vorgesehen. Im September und Dezember 2025 hätten Gespräche mit Verbandsvertretern aus Landnutzung, Naturschutz, Wasserwirtschaft und Kommunalem stattgefunden; gesonderte Workshopformate mit den Unteren Vollzugsbehörden seien derzeit nicht vorgesehen, da der NWP-Entwurf noch keine konkreten räumlichen Bezüge enthalte. Weitere Konsultationsformate mit Eigentümern und Bewirtschaftern seien geplant, sollen aber erst verstärkt erfolgen, sobald sich die Maßnahmenplanung konkretisiert.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1045 von den Abgeordneten Lars Hünich und Fabian Jank (AfD-Fraktion), Drucksache 8/2796; die Antwort der Landesregierung liegt vor (Drucksache 8/2990, eingegangen 12.06.2026, ausgegeben 16.06.2026) und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Laut den Fragestellern hat Brandenburg den Vollzug der EU-Wiederherstellungsverordnung im Februar 2025 durch Ministerin Hanka Mittelstädt (SPD) vorläufig ausgesetzt. Die Fragesteller verweisen auf den am 30. April 2026 vom BMUKN vorgelegten NWP-Entwurf, dessen Einreichung bei der EU-Kommission für September 2026 geplant sei, und behaupten, dass zentrale Finanztabellen den Vermerk „Keine Angaben“ enthielten und der Gesamtbedarf laut dem Dokument selbst weder durch nationale öffentliche noch private Mittel gedeckt werden könne; bis 2030 sollten laut Fragestellern auf rund 20 % der deutschen Landesfläche Maßnahmen ergriffen werden. Die Landesregierung nennt als rechtliche Grundlage für ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 AEUV sowie Art. 17 der EU-Wiederherstellungsverordnung für die Prüfung des NWP durch die EU-Kommission. Gespräche mit Verbandsvertretern fanden laut Landesregierung im September und Dezember 2025 statt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2990, Wahlperiode 8, eingereicht 12. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.