Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Straßenbau - Ausbau der A13 auf sechs Fahrstreifen oder Seitenstreifenfreigabe, Dauerzählstellen an A10 und A13 sowie Anschlussstelle Rangsdorf A10

11. Juni 2026Dokument 8/2991 · WP 8Brandenburg
Benjamin Filter, Daniel Freiherr von Lützow, Daniel Münschke, Norbert Rescher
AutobahnausbauVerkehrszählstellenBundesverkehrswegeplanSeitenstreifenfreigabeAnschlussstelle

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt drei Themen rund um Bundesautobahnen in Brandenburg: den möglichen Ausbau der A13 zwischen Schönefelder Kreuz und Dreieck Spreewald auf sechs Fahrstreifen oder eine Seitenstreifenfreigabe, den Betriebszustand mehrerer Dauerzählstellen an A10 und A13, sowie den seit Jahren ausstehenden Vollausbau der Anschlussstelle Rangsdorf an der A10 inklusive der nicht nutzbaren Südostkurve. Hintergrund ist laut den Fragestellern eine E-Mail der Autobahn GmbH des Bundes vom 22. April 2026 an eine Enquetekommission des Landtags, die weitere Auskünfte zu diesen Themen enthielt.

👥 Wer ist betroffen?

Pendler und Verkehrsteilnehmer auf A10 und A13, die Gemeinde Rangsdorf und der Landkreis Teltow-Fläming, sowie die Landesnetzwerkverwaltung (NL Nordost) des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: warum das Projekt A24 trotz geringerem Nutzen-Kosten-Verhältnis planerisch weiter fortgeschritten ist als die A13; ob eine Neubewertung im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans erfolgt; warum Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen nicht für die A13 genutzt wurden; wie häufig Unfälle und Verkehrsstörungen auf der A13 auftreten; ob eine temporäre Seitenstreifenfreigabe geprüft wurde; seit wann die Dauerzählstellen Motzen, Gollmitz, Ludwigsfelde und Kemnitz außer Betrieb sind und warum; sowie warum die Anschlussstelle Rangsdorf ohne Verteilerfahrbahnen gebaut wurde und wann der Vollausbau samt Inbetriebnahme der Südostkurve erfolgen könnte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Zu den Fragen 1 bis 4 (A13-Ausbau) sowie 13 bis 52 (aktuelle Verkehrszahlen und Anschlussstelle Rangsdorf) antwortet die Landesregierung, dass ihr dazu keine Informationen vorliegen, da die Zuständigkeit für Bundesautobahnen bei der Autobahn GmbH des Bundes liege. Zu Frage 5 erklärt die Landesregierung, die Fördermittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen seien begrenzt und die A13 zähle bislang nicht zu den vorrangig priorisierten Vorhaben. Zu den Fragen 6 bis 11 (Unfälle, Seitenstreifenfreigabe, Verkehrsoptimierung) erfasse die Landesregierung keine entsprechenden Daten für Bundesautobahnen, da dies ebenfalls in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes liege. Zu Frage 12 (Wechselwirkung mit Schienenanbindung Berlin–Cottbus–Dresden) seien derzeit keine Wechselwirkungen zu erwarten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordnete Benjamin Filter, Daniel Freiherr von Lützow, Daniel Münschke und Norbert Rescher), ursprüngliche Drucksache 8/2807. Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die Landesregierung verweist bei nahezu allen Fragen zu A13, A10 und Rangsdorf auf die seit 01.01.2021 bestehende Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes und erklärt, ihr lägen zu diesen Punkten keine Informationen vor. Konkret genannt werden ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,0 für das Projekt A13_G10-BB (Verkehrsbelastung Planfall 2030: 45.000 Kfz/24h, Planungsstand seit 2014 ohne Planungsbeginn) sowie ein NKV von 1,7 für das Projekt A24_G10-BB (Verkehrsbelastung Planfall 2030: 40.000 Kfz/24h, Planfeststellungsbeschluss bereits unanfechtbar) – diese Zahlen stammen laut den Fragestellern aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2991, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.