📝 Hochschule - Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems
📋 Worum geht es?
Es handelt sich um einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems (Drucksache 8/2624) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses (Drucksache 8/2983). Der Antrag betrifft den neu geplanten § 80a, der Kooperationen von Hochschulen mit externen Forschungseinrichtungen regelt. Die AfD-Fraktion will den dort vorgesehenen Genehmigungsvorbehalt verschärfen und eine zusätzliche Evaluationspflicht einführen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die staatlichen Universitäten und Hochschulen in Brandenburg, der Landtag Brandenburg, der für Wissenschaft zuständige Minister sowie der Landeshochschulrat Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert, dass Vereinbarungen über die Gründung neuer Fachbereiche mit externen Geldgebern abweichend von § 80 Absatz 4 Satz 4 der Genehmigung durch den Landtag bedürfen, statt nur durch den zuständigen Minister genehmigt zu werden. Zudem soll ein neu gegründeter Fachbereich zwei Jahre nach seiner Gründung und danach alle fünf Jahre vom Landeshochschulrat Brandenburg evaluiert werden. Daneben werden zwei sprachliche bzw. redaktionelle Folgeänderungen im Gesetzestext vorgeschlagen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag ändert Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzentwurfs (§ 80a): In Absatz 1 wird die Verweisung angepasst und eine sprachliche Korrektur ('zeitweise' zu 'zeitweilig') vorgenommen. Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Genehmigung von Kooperationsvereinbarungen durch den Landtag statt nur durch den Minister vorschreibt. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Ein neuer Absatz 4 führt eine Evaluationspflicht durch den Landeshochschulrat Brandenburg ein (nach zwei Jahren, danach alle fünf Jahre). Laut Begründung der Fraktion besteht die Gefahr, dass sich eine Hochschule aus wirtschaftlichen Gründen zu einer mit ihrer Stellung als staatliche Einrichtung nicht vereinbaren Kooperation bereitfindet, weshalb nach Ansicht der Fraktion der Genehmigungsvorbehalt durch den Minister allein nicht ausreiche. Zur Evaluationspflicht führt die Fraktion an, die vorgesehene Regelung sei in Brandenburg bisher nicht erprobt und in der Anwendung mit Unwägbarkeiten verbunden, da private Forschungseinrichtungen unterschiedlich agieren könnten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2624 vom 01.04.2026) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drucksache 8/2983). Eine Antwort der Landesregierung oder ein Abstimmungsergebnis liegt im Dokument nicht vor. Konkret genannt werden die Fristen von zwei Jahren nach Gründung eines Fachbereichs und danach alle fünf Jahre für die Evaluation durch den Landeshochschulrat Brandenburg.