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BrandenburgMündliche AnfrageBSW

📄 Schienenpersonennahverkehr - Auswirkung der Vollsperrung der Berliner Stadtbahn auf den RE 1

15. Juni 2026Dokument 8/3000 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
SchienenpersonennahverkehrBerliner StadtbahnVollsperrungRE 1Bahnverkehr

📋 Worum geht es?

Die Berliner Stadtbahn zwischen Charlottenburg und Ostbahnhof ist wegen Instandhaltungsarbeiten vom 14. Juni bis 12. Dezember 2026 für Regional- und Fernzüge vollständig gesperrt. Dadurch werden Zugfahrten in diesem Bereich umgeleitet oder fallen aus, was auch die Linie RE 1 betrifft.

👥 Wer ist betroffen?

Fahrgäste der Linie RE 1 zwischen Frankfurt (Oder), Berlin, Brandenburg an der Havel und Magdeburg sowie Reisende, die die Berliner Stadtbahn zwischen Charlottenburg und Ostbahnhof nutzen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen, welche Gründe dafür vorliegen, dass der RE 1 aktuell nur einmal pro Stunde von Frankfurt (Oder) bis Berlin Ostbahnhof fährt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut der Anfrage soll der RE 1 nach Angaben des VBB geteilt werden, sodass Züge von Frankfurt (Oder) bis Ostbahnhof fahren sollen. Aktuell fährt laut Fragesteller jedoch nur der Zug der ursprünglichen Strecke Frankfurt (Oder)–Brandenburg an der Havel bis Ostbahnhof, während Züge der Strecke Frankfurt (Oder)–Magdeburg bereits in Erkner enden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) als Dringliche Anfrage eingereicht und am 15.06.2026 eingegangen, ausgegeben am 16.06.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die Angaben zur Streckenführung und Zugtaktung stammen laut Dokument vom Fragesteller unter Berufung auf den VBB.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3000, Wahlperiode 8, eingereicht 15. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.