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BrandenburgEntschließungsantragAfD

📄 Bürgerrat - Einsetzung eines Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

17. Juni 2026Dokument 8/3009 · WP 8Brandenburg
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📋 Worum geht es?

Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf einen Antrag der Landtagspräsidentin zur Einsetzung eines Bürgerrates zur „Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Die AfD-Fraktion lehnt einen Bürgerrat ab und fordert stattdessen, dass die Landesregierung den Medienstaatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag und den rbb-Staatsvertrag kündigt, um in Neuverhandlungen Änderungen am öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchzusetzen. Zusätzlich soll sich die Landesregierung auf Landes- und Bundesebene für eine Stärkung direktdemokratischer Instrumente wie Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid einsetzen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, ZDF, Deutschlandradio, rbb), die Beitragszahler, die Landesregierung Brandenburg sowie die Bürger im Hinblick auf Volksgesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf: (I) die genannten Rundfunk-Staatsverträge zu kündigen, um in Neuverhandlungen 1. die demokratische Wahl der Aufsichtsgremien durch die Beitragszahler, 2. eine durchsetzbare Pflicht zu umfassender, ausgewogener und objektiver Berichterstattung, 3. ein Verbot der Beteiligung an Organisationen zur gemeinsamen Informationssammlung/-verbreitung, 4. eine Beendigung des Systems fester freier Mitarbeiter und 5. die Aufhebung des ZDF-Staatsvertrags zu erreichen; (II) sich für direktdemokratische Elemente einzusetzen, indem sie 1. einen Gesetzentwurf zur Absenkung der Hürden bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in Brandenburg vorlegt und 2. über den Bundesrat auf eine Grundgesetzänderung für bundesweite Volksentscheide hinwirkt.

🔎 Konkrete Inhalte

Die AfD-Fraktion begründet ihre Forderungen damit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk trotz des am 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Reformstaatsvertrags in einer Krise stecke, die sie auf Strukturprobleme der Aufsichtsgremien, Mängel bei der Auftragserfüllung und die Finanzierung (laut Antragstellern ein Finanzvolumen von zehn Milliarden Euro) zurückführt. Die Fraktion gibt an, dass der ZDF-Anteil am aktuellen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro bei 4,69 Euro liege und eine Abwicklung des ZDF den Beitrag mittelfristig um mehr als 25 Prozent senken würde. Die Fraktion bezeichnet Organisationen wie die Public Media Alliance und die Trusted News Initiative als Ursache einer aus ihrer Sicht weltweiten Vereinheitlichung und Filterung von Informationen; laut Antragstellern seien alle deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die European Broadcasting Union Mitglied der Trusted News Initiative. Die Fraktion lehnt den von der Präsidentin vorgeschlagenen Bürgerrat ab, da sie ihn als nicht repräsentativ und nicht entscheidungsbefugt einstuft und befürchtet, er könne als „scheindemokratisches Nebenparlament“ inszeniert werden. Die AfD-Fraktion verweist darauf, in der 7. Wahlperiode bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung des brandenburgischen Volksgesetzgebungsrechts vorgelegt zu haben (Drucksache des Landtags, Nummer 7/8698).

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion als Entschließungsantrag zum Antrag der Präsidentin „Einsetzung eines Bürgerrates ‚Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks‘“ (Drucksache 8/2833 vom 19.05.2026). Das Dokument ist Drucksache 8/3009, eingegangen und ausgegeben am 17.06.2026. Genannte Zahlen laut Antragstellern: Finanzvolumen des ÖRR von zehn Milliarden Euro, aktueller Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro, davon ZDF-Anteil 4,69 Euro, erwartete Beitragssenkung von über 25 Prozent bei ZDF-Abwicklung. Der Antrag verweist auf den am 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Reformstaatsvertrag sowie auf einen früheren AfD-Gesetzentwurf aus der 7. Wahlperiode (Drucksache 7/8698).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3009, Wahlperiode 8, eingereicht 17. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.