📄 Abgeordnetenrecht - Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 aussetzen!
📋 Worum geht es?
Der Entschließungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion bezieht sich auf einen Antrag der BSW-Fraktion (Drucksache 8/2810), der eine Aussetzung der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 fordert. SPD und CDU greifen das Anliegen auf und bitten die Landtagspräsidentin, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Abgeordnetengesetzes vorzulegen, der die zum 1. Januar 2027 vorgesehene Anpassung der Grundentschädigung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes für das Jahr 2027 aussetzt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten des Landtags Brandenburg, deren Grundentschädigung für 2027 nicht wie regulär vorgesehen angepasst werden soll, sowie indirekt der Landeshaushalt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
SPD und CDU fordern, dass die Landtagspräsidentin zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegt, der die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Anpassung des Entschädigungsbestandteils nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2027 aussetzt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag sieht konkret vor, die Erhöhung der persönlichen Grundentschädigung der Abgeordneten für 2027 auszusetzen. Laut Antragstellern sollen davon die Mittel für die mandatsbezogene Ausstattung, insbesondere die Arbeitsfähigkeit der Wahlkreisbüros, sowie die Beträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung unberührt bleiben und nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen fortgeführt werden. Die Antragsteller begründen dies mit einer aus ihrer Sicht herausfordernden finanziellen Lage von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen und dem Landeshaushalt und werten die Aussetzung als Zeichen der Zurückhaltung.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Entschließungsantrag von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion am 17.06.2026. Er bezieht sich ausdrücklich auf den Antrag der BSW-Fraktion 'Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 aussetzen!' (Drucksache 8/2810 vom 14.05.2026) sowie auf § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Abgeordnetengesetzes. Eine Antwort oder Beschlussfassung der Landesregierung bzw. des Landtags zu diesem Antrag enthält das Dokument nicht; es handelt sich um die Antragstellung selbst.