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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Schienenverkehr - Bahnanbindung Schwedt/Oder ab Dezember 2026: Widerspruch zwischen ministeriellem Schreiben, späterer Regierungsantwort und Belastbarkeit der künftigen Umsteigeverbindung

18. Juni 2026Dokument 8/3014 · WP 8Brandenburg
Daniel Münschke, Norbert Rescher
SchienenverkehrRegionalverkehrUmsteigeverbindungFahrplanwechselTarifanerkennung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die künftige Bahnanbindung von Schwedt/Oder ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026. Die Landesregierung hatte zuvor bestätigt, dass die bisherige Direktverbindung der Linie RE3 zwischen Schwedt/Oder und Berlin entfällt und künftig ein Umstieg in Angermünde auf die im Stundentakt verkehrende Linie RB61 erforderlich wird. Die Fragesteller sehen darin einen Widerspruch zu einem Schreiben des Ministers für Infrastruktur und Landesplanung vom 28. Juli 2025 an die Bürgermeisterin von Schwedt/Oder, in dem laut Fragestellern die Beibehaltung der Direktverbindung zugesichert worden sei.

👥 Wer ist betroffen?

Fahrgäste und Pendler aus Schwedt/Oder in Richtung Berlin, die Stadt Schwedt/Oder als Industriestandort und Regionaler Wachstumskern, sowie die Betreiber und Besteller der Linien RE3 und RB61 (u. a. VBB, Land Berlin, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: 1) Wann erstmals erwogen wurde, von der im Ministerschreiben vom 28. Juli 2025 dargestellten Beibehaltung der Direktverbindung abzuweichen; 2) wann die Entscheidung zum Wegfall der RE3-Anbindung endgültig getroffen wurde; 3) welche Vermerke, Besprechungen und Abstimmungen dafür maßgeblich waren; 4) wie die Landesregierung den Widerspruch zum Ministerschreiben erklärt; 5) welche zusätzlichen Kosten eine Beibehaltung der Direktverbindung verursacht hätte und worauf sich die genannten rund 14 Millionen Euro bezogen; 6) welche Kosten der Stundentakt der RB61 künftig verursacht; 7) welche Einsparungen und Mehrkosten durch die Umverteilung auf den Nordast entstehen; 8) wie der Wegfall der Tarifanerkennung im Fernverkehr in die Abwägung einbezogen wurde; 9) wie viele Ausfalltage und Ausfälle es bei der RB61 zwischen Januar 2024 und April 2026 gab; 10) welche Sanktionen gegenüber dem RB61-Betreiber verhängt wurden; 11) wie die Landesregierung die im Qualitätsmonitoring ausgewiesenen Zuverlässigkeitsschwächen der RB61 bewertet; 12) wie hoch die Auslastung des RE3 zwischen Angermünde und Prenzlau nach Wochentagen und Saison ist; 13) auf welcher Datengrundlage die genannten Fahrgastzahlen beruhen; 14) welche zusätzlichen Reisezeiten und Anschlussverluste erwartet werden; 15) wie die Erreichbarkeit Schwedts als Industriestandort bewertet wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller zitieren jedoch frühere Angaben der Landesregierung aus der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1012: Mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 entfällt die Direktverbindung RE3 zwischen Schwedt/Oder und Berlin, künftig ist ein Umstieg in Angermünde nötig, die RB61 soll im Stundentakt verkehren. Als Begründung habe die Landesregierung den Wegfall der Tarifanerkennung im Fernverkehr auf der Achse Prenzlau–Berlin, zusätzliche Kosten eines VBB-Modells von rund 14 Millionen Euro, höhere Fahrgastzahlen auf der Ostsee-Achse sowie die im Haushaltsjahr 2027 verfügbaren Mittel genannt, sowie Fahrgastzahlen von ca. 4.000 (Angermünde–Prenzlau) und ca. 1.300 (Angermünde–Schwedt). Die Fragesteller zitieren zudem ein Schreiben des Ministers für Infrastruktur und Landesplanung vom 28. Juli 2025 an die Bürgermeisterin von Schwedt/Oder, in dem laut Fragestellern erklärt worden sei, die Direktverbindung Berlin–Schwedt/Oder solle auch bei der Neustrukturierung ab Dezember 2026 beibehalten werden, und in dem der Minister selbst eingeräumt habe, der bisherige 60-Minuten-Takt der RB61 sei „sehr störanfällig“ gewesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Daniel Münschke und Norbert Rescher der AfD-Fraktion eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Kleine Anfrage Nr. 1012 sowie auf ein Schreiben des Ministers für Infrastruktur und Landesplanung vom 28. Juli 2025, dessen Inhalt die Fragesteller wiedergeben. Genannt werden die Zahlen rund 14 Millionen Euro Zusatzkosten eines VBB-Modells, ca. 4.000 Fahrgäste auf dem Abschnitt Angermünde–Prenzlau und ca. 1.300 auf dem Abschnitt Angermünde–Schwedt sowie der Zeitraum 1. Januar 2024 bis 30. April 2026 für erfragte Ausfalldaten der RB61 – diese Angaben stammen aus der zitierten früheren Regierungsantwort bzw. sind Gegenstand der Nachfrage.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3014, Wahlperiode 8, eingereicht 18. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.