✅ Bauordnungsrecht - Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung
📋 Worum geht es?
Es handelt sich um die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung. Der Gesetzentwurf wurde zuvor vom Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung beraten, der eine öffentliche Anhörung durchführte und eine eigene Beschlussempfehlung (Drucksache 8/2986) erarbeitete, die der Landtag in zweiter Lesung annahm. Der Hauptausschuss befasste sich nun zur Vorbereitung der dritten Lesung mit dem Gesetzentwurf.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtags Brandenburg, der Hauptausschuss, der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung sowie die kommunalen Spitzenverbände, die im Verfahren schriftlich angehört wurden. Inhaltlich betrifft die Änderung der Bauordnung potenziell Bauherren, Kommunen und Baubehörden in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in der in zweiter Lesung angenommenen Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung anzunehmen.
🔎 Kernergebnisse
Der Gesetzentwurf (ursprünglich Drucksache 8/2217 vom 17.12.2025) wurde am 28. Januar 2026 in der 26. Sitzung des Landtags an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung überwiesen. Dieser führte am 12. März 2026 in seiner 13. Sitzung eine öffentliche Anhörung durch; zu Änderungsanträgen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion erfolgte eine erneute Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in schriftlicher Form. Am 11. Juni 2026 (15. Sitzung) erarbeitete der Ausschuss die Beschlussempfehlung Drucksache 8/2986, die der Landtag am 18. Juni 2026 (35. Sitzung) annahm und zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Hauptausschuss überwies. Der Hauptausschuss beriet in einer Sondersitzung am 18. Juni 2026 abschließend. Der BSW-Abgeordnete Niels-Olaf Lüders beantragte unter Verweis auf § 81 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg (GOLT) eine erneute mündliche Anhörung; dieser Antrag wurde mit 4:5:0 Stimmen abgelehnt. Der Vorsitzende Björn Lüttmann verwies darauf, dass bereits eine mündliche Anhörung sowie eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden hätten und § 81 Absatz 5 GOLT eine weitere Anhörung in derselben Sache nur bei entsprechendem Ausschussbeschluss zulasse. Der Hauptausschuss votierte abschließend mit 5:4:0 Stimmen für die Annahmeempfehlung.
⚡ Einordnung
Berichterstatter ist der Abgeordnete Björn Lüttmann (SPD), der auch den Vorsitz im Hauptausschuss führte. Der Abgeordnete Niels-Olaf Lüders (BSW) beantragte erfolglos eine erneute mündliche Anhörung und begründete dies unter Verweis auf § 81 GOLT damit, der Hauptausschuss sei erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst; nach seiner Bewertung könne eine Beschlussfassung ohne erneute Anhörung zu einem rechtlichen Makel führen. Der Abgeordnete Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD) kritisierte nach eigener Aussage das Verfahren und die Ablehnung der erneuten Anhörung. Das Dokument verweist auf die Drucksachen 8/2217, 8/2986 und auf die Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg (§ 81 Absatz 1 und Absatz 5). Abstimmungsergebnisse im Hauptausschuss: Ablehnung der erneuten Anhörung mit 4:5:0, Annahmeempfehlung des Gesetzentwurfs mit 5:4:0.