Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Kraftstoffpreis - Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes in Brandenburg

15. Juni 2026Dokument 8/3022 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
KraftstoffpreiseTankstellenpreisePreisanpassungsgesetzVollzugVerbraucherschutz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Umsetzung des § 2 Abs. 1 Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG), wonach Tankstellen Kraftstoffpreise nur einmal täglich und ausschließlich um 12 Uhr erhöhen dürfen. Der Fragesteller verweist auf Daten von Vergleichsportalen und des Bundeskartellamts, wonach diese Regel bundesweit häufig missachtet werde, und fragt nach dem Stand des Vollzugs in Brandenburg.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Tankstellenbetreiber im Sinne des § 47k Abs. 3 S. 2 GWB in Brandenburg, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Tanken sowie die für den Vollzug zuständigen Landes- und ggf. kommunalen Behörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie schätzt die Landesregierung den Durchsetzungsgrad der 12-Uhr-Regel in Brandenburg ein? 2. Geht sie von ähnlichen Verstößen wie in anderen Bundesländern aus und von welcher Verstoßquote? 3. Welche Behörde ist in Brandenburg die zuständige Durchsetzungsbehörde, und wie wurden/werden kommunale Aufgabenträger dabei unterstützt? 4. Wie viele Übermittlungen des Bundeskartellamts zu Verstößen gab es seit dem 01.04.2026? 5. Welche Maßnahmen und Sanktionen (Ordnungswidrigkeiten nach § 3 KPAnG, wettbewerbsrechtliche Schritte) wurden ergriffen? 6. Falls keine Sanktionen verhängt wurden, warum nicht? 7. Beabsichtigt die Landesregierung, durch Verstöße erzielte Mehrerlöse der Tankstellenbetreiber abzuschöpfen, und falls nicht, warum nicht?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet auf alle sieben Fragen gleichlautend, dass sie hierzu gegenwärtig keine Aussage treffen kann. Begründet wird dies damit, dass die aus der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder folgenden landesinternen organisatorischen und verfahrensbezogenen Voraussetzungen des Vollzugs noch nicht abschließend geklärt seien. Die Landesregierung erläutert zudem, dass das KPAnG Teil eines auf Bundesebene im beschleunigten Verfahren verabschiedeten Gesetzespakets ist, der Bundesgesetzgeber auf eine zentrale Vollzugsbehörde verzichtet und die Durchsetzung den Ländern überlassen hat, und nennt als eigenes Ziel einen rechtssicheren Vollzug im Interesse der Verbrauchertransparenz.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1062 (Drucksache 8/2830) vom Abgeordneten Sven Hornauf der BSW-Fraktion; die vorliegende Drucksache 8/3022 enthält die Antwort der Landesregierung, beantwortet durch die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Landesregierung macht zu allen sieben Fragen keine inhaltliche Aussage, da die organisatorischen und verfahrensbezogenen Voraussetzungen des Vollzugs noch nicht geklärt seien. Der Fragesteller verweist ohne eigene Belegangabe im Dokument auf Daten des Verbraucherdienstes „Mehr-Tanken“, wonach etwa ein Viertel der öffentlichen Tankstellen das Erhöhungsverbot außerhalb der 12-Uhr-Marke missachte, sowie auf eine Aussage des Bundeskartellamt-Sprechers Gregor Baumann laut einem SWR-aktuell-Bericht vom 30.04.2026, wonach die Zahl der Preiserhöhungen außerhalb von 12 Uhr weiterhin hoch sei. Der Fragesteller verweist zudem auf entsprechende Feststellungen in Sachsen (18.05.2026), Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (30.04.2026), wo laut Fragesteller ebenfalls erklärt worden sei, die Zuständigkeit sei noch nicht geklärt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3022, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.