❓ Ärztliche Versorgung - Bleibt der Hausarztmangel in Frankfurt (Oder) weiterhin ohne Reaktion?
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Sven Hornauf (BSW-Fraktion) fragt die Landesregierung zum Hausarztmangel in Frankfurt (Oder). Er verweist darauf, dass zahlreiche Hausärzte in den Ruhestand gehen, ohne dass Nachfolger gefunden werden, und dass laut Medienberichten vor allem ältere Frankfurter Schwierigkeiten haben, einen neuen Hausarzt zu finden. Die Landesregierung antwortet, dass die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) für die Bedarfsplanung zuständig ist und das Land selbst keine Entscheidungsbefugnisse in dieser Frage hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Einwohnerinnen und Einwohner von Frankfurt (Oder), insbesondere ältere Menschen auf der Suche nach einem Hausarzt, sowie die niedergelassenen Hausärzte und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) als zuständige Stelle für die Bedarfsplanung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen und den für Ende 2026 erwarteten Versorgungszustand mit Hausärzten in Frankfurt (Oder)? 2) Sieht die Landesregierung aktuell oder perspektivisch eine Unterversorgung? 3) Sieht die Landesregierung aufgrund der Randlage, des Ausländeranteils oder der Nutzung durch in Deutschland sozialversicherte Grenzpendler einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf? 4) Sieht die Landesregierung Überprüfungs- oder Handlungsbedarf nach §§ 30, 34 oder 35 der Bedarfsplanungs-Richtlinie, und wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? 5) Welche kurzfristigen Maßnahmen ergreift oder veranlasst die Landesregierung, um fehlende Hausarztbetreuung abzuhelfen? 6) Welche konkreten Anlauf- und Hilfestellen werden den betroffenen Einwohnern benannt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass nach Angaben der KVBB der Versorgungsgrad der hausärztlichen Versorgung nur aktuell oder retrospektiv bewertbar sei; zum 31.12.2025 habe der Versorgungsgrad im Mittelbereich Frankfurt (Oder) bei 86,8 % gelegen, 6,8 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Im Mittelbereich seien 58 Hausärzte mit 52,25 Versorgungsaufträgen tätig, davon 44 Hausärzte mit 38,75 Versorgungsaufträgen in der Stadt Frankfurt (Oder) selbst. Eine Kapazitätsabfrage der KVBB bei den Praxen habe nur geringfügige Aufnahmekapazitäten ergeben; eine Praxis nehme bereits Patienten schließender Praxen auf, eine weitere kündige ab Juli 2026 zusätzliche Kapazitäten an, und es würden Gespräche über die Übernahme einer Praxis durch zwei neue Hausärzte geführt, die Anfang 2027 starten wollen. Die Landesregierung erklärt, nach aktuellem Stand liege keine vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgestellte Unterversorgung vor (Schwellenwert 75 %). Zu den vom Fragesteller genannten Faktoren Randlage, Ausländeranteil und grenzüberschreitende Inanspruchnahme erklärt die Landesregierung, ihr lägen hierzu keine Erkenntnisse vor; der KVBB lägen keine auffälligen Patientenbeschwerden vor, jedoch eine Zunahme von Anfragen bei der Terminservicestelle 116117. Die KVBB sehe aktuell weder Überprüfungsbedarf nach § 30 noch Handlungsbedarf nach §§ 34 oder 35 der Bedarfsplanungs-Richtlinie, verweist aber auf die turnusmäßige halbjährliche Überprüfung der Bedarfszahlen. Zu den Fragen 5 und 6 nach konkreten kurzfristigen Maßnahmen und Anlaufstellen bricht der im Dokument vorliegende Antworttext ab, bevor die eigentliche inhaltliche Antwort gegeben wird.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1056 (Drucksache 8/2823) vom Abgeordneten Sven Hornauf von der BSW-Fraktion; die Antwort erfolgte namens der Landesregierung durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Fragesteller verweisen auf eine Statistik des Statistischen Bundesamts (PM N046 v. 01.09.2025), wonach Brandenburg mit 1.436 Einwohnern pro Hausarzt die niedrigste Hausarztquote Deutschlands aufweise und 38,8 % der Brandenburger Hausärzte 60 Jahre oder älter seien; diese Angaben stammen aus der Vorbemerkung des Fragestellers, nicht aus der Antwort der Landesregierung. Die Landesregierung nennt als eigene, von der KVBB übermittelte Zahl einen Versorgungsgrad von 86,8 % im Mittelbereich Frankfurt (Oder) zum 31.12.2025 sowie die genannten Arzt- und Versorgungsauftragszahlen. Bezug genommen wird auf §§ 29, 30, 34 und 35 der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie auf §§ 73, 75, 100 und 101 SGB V.