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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Rente - Flaschensammeln für die Rente: Gefährdung der sozialen Sicherheit durch die Rentenreformpläne von Bundeskanzler Merz - Brandenburger Bevölkerung lehnt Einschnitte eindeutig ab

16. Juni 2026Dokument 8/3030 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
Rentenreformgesetzliche RentenversicherungAltersvorsorgeAltersarmutWohngeld

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller kritisiert die angekündigten Pläne von Bundeskanzler Merz, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer „Basisabsicherung“ zu reduzieren und die Altersvorsorge stärker auf private, kapitalgedeckte Modelle zu verlagern. Er verweist auf eine Infratest-Dimap-Umfrage im Auftrag der ARD vom 27.04.2026, wonach eine Mehrheit der Befragten in Brandenburg solche Einschnitte ablehnt. Die Landesregierung antwortet dazu mit Verweis auf laufende Bundes-Reformvorhaben und eine eingesetzte „Alterssicherungskommission“.

👥 Wer ist betroffen?

Laut den Fragestellern besonders betroffen seien Geringverdiener, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und Beschäftigte in körperlich schweren Berufen (z. B. Bau, Pflege, Logistik, Reinigung) in Brandenburg. Die Antworten der Landesregierung beziehen sich zudem auf Rentnerinnen und Rentner mit niedrigem Einkommen sowie Wohngeldberechtigte allgemein.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie bewertet die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den Bundes-Reformplänen und der laut Umfrage ablehnenden Haltung der Brandenburger Bevölkerung? Setzt sich die Landesregierung für eine Pflichtmitgliedschaft von Beamten und Selbständigen in der GRV ein? Wie positioniert sie sich zu einer Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre oder einer Koppelung an die Lebenserwartung? Welche Maßnahmen plant sie, damit private Vorsorgeprodukte die GRV nicht ersetzen? Teilt sie die Einschätzung, dass eine Verlagerung auf Kapitalmarktmodelle soziale Ungleichheit im Alter verschärft, und welche Schutzmaßnahmen schlägt sie vor? Setzt sie sich für eine verpflichtende solidarische Zusatzvorsorge ein? Welche Erkenntnisse liegen zur Wohnkostenbelastung von Rentnerinnen und Rentnern vor? Wie bewertet sie die Forderung nach einer armutsfesten Mindestrente und zusätzlichen Wohngeldzuschüssen für Rentner in Regionen mit hohen Wohnkosten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweist mehrfach darauf, dass der angekündigte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur GRV noch abzuwarten sei und valide Pläne zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 70 Jahre derzeit nicht vorlägen. Konkrete eigene Maßnahmen gegen eine Verlagerung der Altersvorsorge auf private Vorsorgeprodukte plant sie nach eigenen Angaben derzeit nicht. Zur Frage der Pflichtmitgliedschaft von Beamten und Selbständigen hält sie die Debatte für zu komplex, um sie ohne Einordnung verfassungsrechtlicher, finanzieller und dienstrechtlicher Zusammenhänge zu führen. Als Schutz vor Altersarmut verweist sie auf die bestehende Grundsicherung im Alter nach SGB XII. Zum Rentenniveau nennt sie das Bundesgesetz „Rentenpaket 2025“, das die Haltelinie von mindestens 48 % bis 2031 verlängert. Zur Wohnkostenbelastung verweist sie auf den Wohnungsmarktbeobachtungsbericht 2025 des Landes (Seite 58 ff. und 64) sowie auf eine soziale Wohnraumförderung von jeweils 250 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 sowie das Wohngeld-Plus-Gesetz. Eine zusätzliche, nur für Rentnerinnen und Rentner vorgesehene Wohngeldzuschuss lehnt sie unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz ab; bundesweit lebten laut Landesregierung in 53 % der Wohngeldhaushalte Rentnerinnen und Rentner.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) als Drucksache 8/2800 eingereicht; die vorliegende Drucksache 8/3030 enthält die Antwort der Landesregierung, beantwortet durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Fragesteller berufen sich auf eine Infratest-Dimap-Umfrage im Auftrag der ARD vom 27.04.2026, wonach bundesweit 77 % und in Brandenburg 78 % der Befragten Einschnitte in der Rentenversicherung ablehnen, 88 % eine Pflichtmitgliedschaft von Beamten und Selbständigen fordern und 68 % eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ablehnen. Die Landesregierung verweist auf den Koalitionsvertrag des Landes Brandenburg (Zeile 1089/1090), wonach die Rentenreform auf Bundesebene „kritisch und konstruktiv“ begleitet werden soll, sowie auf das Bundesgesetz „Rentenpaket 2025“ und das Wohngeld-Plus-Gesetz (BGBl. I 2022, Nr. 48).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3030, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.