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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Krankenhaus - Sicherstellungszuschlag für Kliniken und Änderungen zur Überprüfung der Qualitätskriterien

22. Juni 2026Dokument 8/3031 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen
SicherstellungszuschlagKrankenhausfinanzierungBasisnotfallversorgungregionale GrundversorgungQualitätskriterien

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt den sogenannten Sicherstellungszuschlag, mit dem Krankenhäuser unterstützt werden, die für die regionale Basisversorgung unverzichtbar sind, aber wegen geringer Fallzahlen nicht kostendeckend arbeiten können. In Brandenburg kann dieser Zuschlag nur bei nachgewiesener Betriebsgefährdung gewährt werden. Die Fragesteller thematisieren eine kürzlich geänderte bundesrechtliche Vorgabe, nach der Krankenhäuser für den Zuschlag nicht mehr nachweisen müssen, dass sie die Stufe der Basisnotfallversorgung vorhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Krankenhäuser in ländlichen Regionen Brandenburgs, insbesondere Fachabteilungen für Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe/Gynäkologie sowie Kinder- und Jugendmedizin, außerdem die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden sowie die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: welche Krankenhäuser und Träger seit Einführung des Zuschlags in welcher Höhe, für welches Vorhalten, bei welchem Defizit und bei welcher betroffenen Einwohnerzahl Zuschläge erhalten haben (auch für den „kleinen Sicherstellungszuschlag“); ob es weitere Fördermittel für die regionale Grundversorgung gibt; wie das genaue Antrags- und Prüfverfahren abläuft; wie lange die Bearbeitung dauert (Median, kürzeste, längste Dauer, getrennt nach Land und Bund); wie viele Mitarbeiter und Kosten mit der Bearbeitung verbunden sind; was die Landesregierung zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer unternimmt; ob Träger ihren Anspruch eingeklagt haben; und wie die Landesregierung die Kritik des GKV-Spitzenverbandes an der gelockerten Notfallversorgungs-Voraussetzung beurteilt, welche Brandenburger Krankenhäuser den Zuschlag ohne Erfüllung der vormaligen Stufe der Basisnotfallversorgung erhalten und ob die Landesregierung auf die Einhaltung der früheren Qualitätskriterien hinwirkt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Dr. Daniela Oeynhausen). Rechtsgrundlage des Sicherstellungszuschlags ist § 17b Absatz 1 Satz 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Krankenhausentgeltgesetz und § 136c SGB V; in Brandenburg zusätzlich § 12 Absatz 5 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes, der eine durch Wirtschaftsprüfer-Testat nachgewiesene Betriebsgefährdung voraussetzt. Die Fragesteller zitieren eine Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes, der die Lockerung kritisiert und wörtlich erklärt: „Wir bedauern, dass geförderte Standorte jetzt nicht mehr nachweisen müssen, dass sie an der Notfallversorgung teilnehmen und entsprechende Strukturen vorhalten“ sowie „Das ist nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft und derer Arbeitgeber“. Eine eigene Bewertung der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3031, Wahlperiode 8, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.