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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Unternehmensstandort - Investitionsvorhaben Red Bull in Baruth/Mark

18. Juni 2026Dokument 8/3033 · WP 8Brandenburg
Steffen John
InvestitionsvorhabenBebauungsplanIndustriegebietWirtschaftsförderungBürokratieabbau

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Investitionsvorhaben von Red Bull am Standort Baruth/Mark, bei dem der Ausbau zunächst durch eine gerichtliche Entscheidung gestoppt wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte den zugrunde liegenden Bebauungsplan der Stadt Baruth/Mark wegen unzureichender Lärmbeschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Fragesteller wollten wissen, wie es mit dem Verfahren weitergeht und welche Rolle die Landesregierung bei der Unterstützung des Vorhabens spielt.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stadt Baruth/Mark, das Unternehmen Red Bull als Investor, ehemalige Beschäftigte des früheren Standortbetreibers Urstromquelle sowie die Landesregierung, der Landkreis, die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: 1. Wie ist der Stand des Hauptsacheverfahrens und welche Entscheidungen wurden getroffen? 2. Gibt es neben den formalen Lärmbeschränkungs-Gründen weitere Hindernisse für das neue Planungsverfahren? 3. Welche konkreten Initiativen hat die Landesregierung unternommen, um das Investitionsvorhaben zu begleiten? 4. Welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung aus dem Fall hinsichtlich des Abbaus bürokratischer Hürden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Mit Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.02.2026 (OVG 2 S 7/26) wurde der Bebauungsplan „Bernhardsmühl – Brandenburger Urstromquelle“ einstweilen für nicht vollziehbar erklärt; ein Termin für das Hauptsacheverfahren steht laut Stadt Baruth/Mark noch nicht fest. Die Stadt hat daher einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst, der das Gelände als Sondergebiet „Getränkeindustrie“ statt als Industriegebiet ausweisen soll; die Satzung soll bis Jahresende beschlossen werden. Frage 2 zu möglichen weiteren Hindernissen kann die Landesregierung nicht beantworten, da sie nicht Verfahrensbeteiligte ist; Auskunft könne die Stadt Baruth/Mark geben. Zum Vorhaben erläutert die Landesregierung, es handle sich um die Übernahme und Nachfolgenutzung des 2021 vom Unternehmen Urstromquelle aufgegebenen Produktionsstandortes. Die WFBB habe den Ansiedlungsprozess von Beginn an im üblichen Beratungsrahmen koordiniert und begleitet, ebenso sei die Prüfung von Fördermöglichkeiten durch die ILB erfolgt. Zur vierten Frage antwortet die Landesregierung, sie verfolge das Ziel, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren, wobei Vereinfachungen praxistauglich und rechtssicher sein müssten und nicht zulasten der Rechtsqualität oder von Umwelt-, Beteiligungs- oder Planungsstandards gehen dürften; Planungs- und Genehmigungsverfahren müssten frühzeitig juristisch belastbar ausgestaltet werden, damit Investitionen nicht später durch Gerichtsentscheidungen gestoppt würden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Steffen John (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2841), die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass sie am gerichtlichen Verfahren zum Bebauungsplan nicht beteiligt ist, da dieser in der kommunalen Planungshoheit der Stadt Baruth/Mark liegt; Aussagen zum Verfahren beruhen auf bei der Stadt eingeholten Informationen. Genannt werden das OVG-Aktenzeichen OVG 2 S 7/26 vom 19.02.2026, das Ziel eines Satzungsbeschlusses bis Jahresende sowie die Beteiligung von WFBB und ILB. Die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf einen rbb24-Medienbericht vom März 2026, wonach die Klage vom Umwelt-Netzwerk Grüne Liga eingereicht wurde und der Eilbeschluss unanfechtbar sei.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3033, Wahlperiode 8, eingereicht 18. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.