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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Sportförderung - Verlagerung von Finanzierungslasten im Nachwuchsleistungssport des Brandenburgischen Radsportverbandes (BRV) sowie an der Sportschule Cottbus

18. Juni 2026Dokument 8/3035 · WP 8Brandenburg
Dennis Hohloch, Jean-Pascal Hohm, Erik Pardeik
NachwuchsleistungssportRadsportEigenanteileSportförderungChancengleichheit

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller berichten, dass der Brandenburgische Radsportverband laut einem Infoschreiben vom 31. März 2026 künftig höhere Eigenanteile für Wettkampffahrten erhebt (10 Euro für Eintagesveranstaltungen, 30 Euro pro Nacht bei Mehrtagesveranstaltungen), was der Verband selbst als Einsparmaßnahme infolge einer Neuordnung der Lehrertrainerabrechnung bezeichnet. Die Fragesteller vermuten, dass dadurch Finanzierungslasten im staatlich unterstützten Nachwuchsleistungssport auf Eltern verlagert werden, und bemängeln zudem, dass diese Eigenanteile nach ihrer Einschätzung nicht in der Gebührenordnung des Verbandes verankert seien. Die Landesregierung antwortet, es habe keine Kürzungen bei der Lehrkräfteabrechnung an Spezialschulen und -klassen Sport gegeben.

👥 Wer ist betroffen?

Nachwuchsleistungssportler und ihre Familien im Radsport, der Brandenburgische Radsportverband (BRV), die Sportschule Cottbus, Landesstützpunkte sowie der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Welche Kürzungen oder Mittelverschiebungen gab es seit 2025 im Bereich der Lehrertrainerabrechnung? Welche Auswirkungen hatten diese auf Sportschulen und Wettkampfbetrieb? Seit wann weiß die Landesregierung von Eigenanteilen der Eltern? Hält sie diese für politisch gewollt? Wie bewertet sie die Gefahr sozialer Benachteiligung? Welche Kenntnisse hat sie über vergleichbare Eigenanteile in anderen Sportarten? Welche Maßnahmen plant sie gegen weitere Kostenverlagerung? Wie sichert sie Chancengleichheit? Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die Eigenanteile des BRV? Plant sie zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Nachwuchsleistungssports?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, es habe keine Kürzungen bei der Abrechnung der Lehrkräfte an Spezialschulen und -klassen Sport gegeben; für Transporte zu Trainings- und Wettkampfstätten gebe es eine Förderung über die Förderrichtlinie des LSB. Nach ihrer Kenntnis gebe es keine Auswirkungen auf den Wettkampfbetrieb der Spezialschulen und Landesstützpunkte. Die staatliche Sportförderung beruhe auf dem Subsidiaritätsprinzip; Eigenanteile für Wettkampffahrten gehörten zur praktischen Realität und seien Teil der Autonomie des Sports, über die die Verbände selbst entscheiden. Die Landesregierung besitzt keine Daten darüber, in welchen weiteren Sportarten oder Verbänden vergleichbare Eigenanteile erhoben werden, und plant deshalb aktuell keine Maßnahmen gegen eine weitere Kostenverlagerung. Sie hat auch keine Kenntnis über die rechtliche oder satzungsrechtliche Grundlage der vom BRV erhobenen Eigenanteile, da der Staat wegen der Verbandsautonomie inhaltlich nicht eingreife. Zur sozialen Benachteiligung verweist sie auf Unterstützungsmöglichkeiten wie die Leistungen für Bildung und Teilhabe für einkommensschwächere Familien. Zusätzliche finanzielle oder strukturelle Maßnahmen zur Stabilisierung des Nachwuchsleistungssports sind laut Antwort gegenwärtig nicht geplant.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1071 (Drucksache 8/2843) von den AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch, Jean-Pascal Hohm und Erik Pardeik; die Antwort der Landesregierung liegt als Drucksache 8/3035 vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die Landesregierung gibt an, über keine Datenlage zu vergleichbaren Eigenanteilen in anderen Sportarten oder Verbänden zu verfügen und auch keine Kenntnis zur rechtlichen Grundlage der vom BRV erhobenen Eigenanteile zu besitzen. Die im Dokument genannten Beträge (10 Euro pro Eintagesveranstaltung, 30 Euro pro Nacht bei Mehrtagesveranstaltungen) stammen laut Vorbemerkung der Fragesteller aus einem Infoschreiben des BRV vom 31.03.2026, nicht aus einer Angabe der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3035, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.