❓ Landeshaushalt - "Versteinerte Kosten" im Landeshaushalt, Einsparpotenziale und die Rückgewinnung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren sogenannte "versteinerte Kosten" im Landeshaushalt Brandenburgs – also Ausgaben, die laut den Fragestellern durch Gesetze, Verträge oder politische Zusagen bereits festgelegt sind und sich kurzfristig kaum verändern lassen. Dazu zählen nach Darstellung der Fragesteller vor allem Personal- und Beamtenkosten, Zinszahlungen sowie laufende Zuweisungen und Subventionen. Die Fragesteller verweisen zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur Beamtenbesoldung in Berlin, das ihrer Darstellung nach zu erheblich steigenden Versorgungs- und Beihilfelasten führen könnte, da in Brandenburg rund 200.000 Beschwerdeverfahren von Beamten anhängig seien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburgs, die einzelnen Fachministerien, der Landeshaushalt insgesamt sowie Beamte und Richter im Land Brandenburg im Zusammenhang mit Versorgungs- und Beihilfeansprüchen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller stellen 19 Fragen an die Landesregierung, unter anderem: wie "versteinerte Kosten" definiert werden; wie hoch der rechtlich, vertraglich oder faktisch gebundene Ausgabenanteil 2025/2026 ist; welche Ausgabengruppen (Personal, Versorgung, Beihilfen, Zinsen, Zuweisungen, Sozialausgaben, kommunale Finanzzuweisungen) betroffen sind; welche 20 größten "versteinerten" Einzelpositionen es zum Stichtag 31.05.2026 gibt und wie sich diese seit 2019 entwickelt haben; welcher frei disponierbare Haushaltsspielraum verbleibt; wie Ausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen begrenzt werden sollen; wie der Landtag künftig transparenter informiert werden soll; welche kurz- und mittelfristigen Einsparpotenziale (2026 bzw. 2027–2029) bestehen; welche Konsolidierungsziele den Fachressorts auferlegt wurden; welche Verwaltungseinheiten auf Doppelstrukturen geprüft werden sollen; wie viele Planstellen je Ministerium veranschlagt, besetzt oder unbesetzt sind; welche Einsparungen durch Wiederbesetzungssteuerung oder Shared Services möglich sind; welche Förderprogramme auf Wirksamkeit geprüft werden; wie hoch Ausgaben für externe Berater, Gutachten, Projektsteuerung und Agenturleistungen seit 2019 waren; und welche Einsparpotenziale bei Landesbeteiligungen, Fördermittelverwaltung, IT-Lizenzen und Liegenschaften bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller nennen als Datengrundlage den Doppelhaushalt 2025/2026 mit Gesamtausgaben von 16,84 Mrd. Euro (2025) und 17,43 Mrd. Euro (2026), davon Personalausgaben von 4,195 Mrd. bzw. 4,419 Mrd. Euro, laufende Zuweisungen und Zuschüsse von 9,744 Mrd. bzw. 9,702 Mrd. Euro sowie Schuldendienst von 327,9 Mio. bzw. 388,6 Mio. Euro – nach Berechnung der Fragesteller zusammen rund 14,27 Mrd. Euro (2025) bzw. 14,51 Mrd. Euro (2026).
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen der AfD-Fraktion. Die Anfrage wurde am 23.06.2026 eingereicht und ausgegeben; eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf das Haushaltsgesetz 2025/2026, auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur Beamtenbesoldung Berlin sowie auf eine frühere Antwort der Landesregierung zur Drucksache 8/2803 (Anlage zu Fragen 14a–c) zu Spareffekten im Zusammenhang mit dem Urteil.