❓ Wehrdienst - Beobachtung von Schülerstreiks gegen die Wehrpflicht durch den Verfassungsschutz Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller berichten, dass am 8. Mai 2026 in Brandenburg Schülerstreiks gegen die Wehrpflicht stattfanden. Nach Medienberichten und Auskünften der Landesregierung habe der Verfassungsschutz Brandenburg im Februar und Mai 2026 zwei 'Sensibilisierungsschreiben' an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) übermittelt, in denen vor einer von den Fragestellern als 'fortlaufende Instrumentalisierung' bezeichneten Nutzung der Kampagne 'Schulstreik gegen Wehrpflicht' durch Personen gewarnt werde, die der Verfassungsschutz laut den Fragestellern als linksextremistisch einstuft. Laut den Fragestellern soll dieses Schreiben an weiterführende Schulen weitergeleitet worden sein und Schulleitungen zu Meldungen nach § 14 Absatz 1 des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes bei 'sicherheitsgefährdenden oder staatsfeindlichen Tätigkeiten' auffordern. Das MBJS wird mit der Aussage zitiert, es sei verpflichtet, relevante Hinweise anderer Behörden an Schulen weiterzugeben, ohne damit eine politische Positionierung zu verbinden.
👥 Wer ist betroffen?
Weiterführende Schulen in Brandenburg, deren Schulleitungen und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, die sich an der Kampagne 'Schulstreik gegen Wehrpflicht' beteiligen, sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Verfassungsschutz Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Ob es ein solches Schreiben oder solche Schreiben an Schulen gibt. 2. An wie viele Schulen welchen Schultyps dieses Schreiben mit Bezug auf die Kampagne ergangen ist. 3. Welche konkreten Erkenntnisse dem Verfassungsschutz für die behauptete landesweite 'fortlaufende Instrumentalisierung' der Kampagne vorliegen. 4. Inwieweit die Landesregierung die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 BbgVerfSchG für Informationsübermittlungen von Schulleitungen/Lehrkräften an den Verfassungsschutz in Bezug auf die Kampagne als erfüllt ansieht. 5. Wie die Landesregierung das Schüler-Lehrer- und Eltern-Lehrer-Verhältnis hinsichtlich Vertrauensschutz und Privatsphäre definiert, wenn Lehrkräfte Informationen über Schüleraktivitäten an den Verfassungsschutz weitergeben. 6. Wie die Landesregierung die Wissens- und Wertevermittlung an Schulen, u.a. politische Bildung und Eigenengagement, mit der Aufforderung zur Überwachung und Informationsweitergabe nach § 14 Abs. 1 BbgVerfSchG vereinbart. 7. Ob es bezogen auf die Kampagne bisher Strafanzeigen oder strafrechtliche Ermittlungen gegeben hat, und wenn ja, wie viele, mit welchem Straftatbestand und mit welchem Ergebnis.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der BSW-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Niels-Olaf Lüders und Falk Peschel der BSW-Fraktion eingereicht. Die Behauptungen zu den 'Sensibilisierungsschreiben' des Verfassungsschutzes, deren Weiterleitung an Schulen und zur angeblichen 'fortlaufenden Instrumentalisierung' der Kampagne durch Linksextremisten stammen laut Text aus Medienberichten bzw. von den Fragestellern und sind in diesem Dokument nicht durch eine Stellungnahme der Landesregierung bestätigt. Das MBJS wird mit der Aussage zitiert, es sei zur Weitergabe relevanter Hinweise anderer Behörden an Schulen verpflichtet, ohne damit eine politische Positionierung zu verbinden. Die Fragesteller verweisen auf § 14 Absatz 1 des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes als rechtliche Grundlage der im Schreiben genannten Meldepflicht.