❓ Wirtschaftsförderung - Kann sich auch Brandenburg korrigieren - Entlastung bei Rückforderungen von Corona-Hilfen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage greift auf, dass Hessen und Sachsen Erleichterungen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen angekündigt haben, etwa durch geänderte Anrechnung von Eigenmitteln oder einen teilweisen Erlass. Die Fragesteller wollen wissen, ob Brandenburg einen ähnlichen Weg geht.
👥 Wer ist betroffen?
Unternehmen und Selbstständige in Brandenburg, die Corona-Soforthilfen erhalten haben und von Rückforderungen betroffen sind, insbesondere die noch in Rechtsmittelverfahren befindlichen Fälle.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung analog zu Hessen und/oder Sachsen die Rückzahlungsbedingungen verringern will, ob sie einen teilweisen Verzicht auf noch offene Rückforderungen in Betracht zieht, ob sie eine vergleichsweise Einigung mit den Betroffenen anstrebt und wann mit den Rechtsmittelentscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg zu rechnen ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 03.06.2026 in drei Verfahren das Vorgehen der ILB und der Landesregierung bestätigt hat. Die Zahl der noch offenen Rechtsmittelverfahren sei dadurch von 79 auf 76 gesunken. Die Landesregierung plant laut eigener Aussage weder eine Verringerung der Rückzahlungsbedingungen noch einen teilweisen Verzicht auf offene Rückforderungen noch eine vergleichsweise Einigung, da sie sich durch die Gerichtsentscheidungen in ihrem bisherigen Vorgehen bestätigt sieht. Zur vierten Frage verweist sie darauf, dass über die Berufungen bereits am 03.06.2026 entschieden wurde.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht, die Antwort liegt vor und wurde von der für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa zuständigen Ministerin erteilt. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen 8/2631, 8/2459 und 8/2856. Laut vorangegangener Antwort (Drucksache 8/2631) waren von 61,3 Mio. Euro bestandskräftigen Rückforderungen bereits 55,6 Mio. Euro zurückgezahlt. Laut den Fragestellern haben Hessen (u.a. 62.000 offene Verfahren, über 20.000 bestandskräftige Rückforderungen) und Sachsen (90% genehmigte Rückzahlungsbefreiungen, 9.000 Fälle) Entlastungen angekündigt; diese Angaben stammen aus von den Fragestellern zitierten Presseberichten (FR 22.05.26, ntv/dpa 19.03.26).