❓ Wohngeld - Auswirkungen von Wohngeldkürzungen des Bundes in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf Pläne des Bundes, das Wohngeld deutlich zu kürzen. Die Fragesteller führen an, dass die Bundesbauministerin Einsparungen von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr gegenüber zuletzt 2,49 Mrd. Euro (2025) angekündigt habe. Da Wohngeld laut § 32 WoGG zur Hälfte von Land und Bund finanziert wird, befürchten die Fragesteller sowohl eine Gefährdung der paritätischen Finanzierung als auch eine Gesamtkürzung von bis zu 2 Mrd. Euro.
👥 Wer ist betroffen?
Nach Darstellung der Fragesteller potenziell betroffen: der Landeshaushalt Brandenburg, die brandenburgischen Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städte als Träger von Sozialhilfe (SGB XII) und Kosten für Unterkunft und Heizung (SGB II), sowie die bisherigen Wohngeldbezieher und der Wohnungsmarkt in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Wie die Landesregierung die Kürzungspläne des Bundes bewertet; 2. ob die Landesregierung einer Wohngeldkürzung im Bundesrat zustimmen wird; 3. welche finanziellen Auswirkungen eine Kürzung von ca. 1 Mrd. Euro/a für den Landeshaushalt hätte; 4. welche Auswirkungen dies für Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte hätte; 5. welche Auswirkungen dies auf bisherige Wohngeldbezieher und den Wohnungsmarkt in Brandenburg hätte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet auf alle fünf Fragen gleichlautend: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Wohngeldkürzungen liege der Landesregierung bisher nicht vor, daher könnten die erbetenen Informationen aktuell nicht zur Verfügung gestellt werden. Inhaltliche Angaben zu Bewertung, Abstimmungsverhalten im Bundesrat oder finanziellen Auswirkungen werden somit nicht gemacht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 1075, Drucksache 8/2858). Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die in der Vorbemerkung genannten Zahlen (Einsparungen von rund 1 Mrd. Euro/a beim Bund, zuletzt 2,49 Mrd. Euro 2025, mögliche Gesamtkürzung von ca. 2 Mrd. Euro, Bezug auf § 32 WoGG, § 3 Abs. 2 SGB XII, § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) stammen von den Fragestellern, nicht von der Landesregierung. Die Landesregierung selbst nennt keine eigenen Zahlen und äußert keine eigene Bewertung, da ihr kein Gesetzentwurf vorliegt.