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BrandenburgKleine Anfrage

❓ Lernstörung - Bewilligung von integrativen Lerntherapien nach § 35a SGB VIII

23. Juni 2026Dokument 8/3042 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
LerntherapieEingliederungshilfeLese-Rechtschreib-SchwächeDyskalkulieJugendhilfe

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Bewilligung von integrativen Lerntherapien für Kinder und Jugendliche mit diagnostizierten Lernschwierigkeiten wie Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Dyskalkulie nach § 35a SGB VIII. Die Fragestellerin erkundigt sich nach Antragszahlen, Bewilligungsquoten, Ablehnungsgründen, Fördervoraussetzungen, Dauer und Kosten dieser Lerntherapien in den Jahren 2023 bis 2026.

👥 Wer ist betroffen?

Kinder und Jugendliche mit diagnostizierten Lernschwierigkeiten und deren Familien, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugend- und Sozialämter), Schulen sowie Anbieter von Lerntherapien in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird u. a.: Wie viele Anträge auf Kostenübernahme wurden 2023-2026 gestellt und wie beschieden (Fragen 1-2)? Gibt es eine Zu- oder Abnahme der Anträge und regionale Unterschiede in der Bewilligungsquote (Fragen 3-4)? Welche diagnostischen Nachweise sind erforderlich und welche Rolle spielt das schulische Gutachten (Fragen 6-7)? In welchem Umfang und in welcher Klassenstufe werden Lerntherapien bewilligt, hat sich die Förderdauer verändert (Fragen 8-10)? Werden externe Lerntherapien parallel zu schulischen Maßnahmen gefördert (Frage 11)? Wie hoch sind Gesamtausgaben und durchschnittliche Kosten pro Fall, gibt es finanzielle Obergrenzen (Fragen 12-15)? Wie viele Ablehnungen und Widersprüche gab es, wie erfolgte die Evaluation, gab es mehr anbietende Träger (Fragen 16-19)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie die Fragen 1 bis 5 sowie 9, 10, 12 bis 14 und 16 bis 19 nicht beantworten kann, da diese Daten nur von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erhoben werden könnten und keine gesetzliche Pflicht zur statistischen Erfassung besteht. Zu Frage 6 erläutert die Landesregierung, dass nach § 35a SGB VIII eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme auf Basis der Internationalen Klassifikation der Krankheiten erforderlich ist, ergänzt durch einzelfallbezogene weitere Stellungnahmen, zu denen auch ein schulisches Gutachten gehören kann. Zu Frage 7 wird bestätigt, dass das schulische Gutachten vom Träger der Jugendhilfe zur Einschätzung der Teilhabebeeinträchtigung herangezogen wird. Zu Frage 8 erklärt die Landesregierung, der Umfang der Lerntherapien sei ihr nicht bekannt und fallabhängig im Rahmen der Hilfeplanung. Zu Frage 11 liegen keine Kenntnisse vor; schulische Förderungen seien grundsätzlich kostenfrei, einzelschulische Angebote aus Ganztagsmitteln oder dem Startchancen-Programm seien aber Gruppen- statt Einzelangebote. Zu Frage 15 bestehen keine gesetzlichen Vorgaben zu finanziellen Obergrenzen; Leistungen seien bedarfsgerecht zu erbringen.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1077 (Drucksache 8/2861) wurde von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies gestellt. Die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Von 19 Fragen beantwortet die Landesregierung nur die Fragen 6, 7, 8, 11 und 15 inhaltlich; bei allen übrigen Fragen verweist sie auf fehlende Datengrundlage bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe bzw. das Fehlen einer gesetzlichen Erfassungspflicht.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3042, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.