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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Baudenkmal - Frankfurt hat einen Dachschaden

24. Juni 2026Dokument 8/3045 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
DenkmalschutzBaudenkmalSanierungFeuchtigkeitsschädenFördermittel

📋 Worum geht es?

Die Marienkirche in Frankfurt (Oder), ein anerkanntes Baudenkmal, wurde wegen eindringender Feuchtigkeit im Dach, die Pilzbefall in der Holzkonstruktion verursacht hat, auf die Liste der bedrohten Denkmäler in Brandenburg aufgenommen. Der Fragesteller möchte wissen, wann und wie das Landesamt für Denkmalschutz (BLDAM) von den Bauschäden erfahren hat und wie die Stadt Frankfurt (Oder) als zuständige Stelle reagiert hat.

👥 Wer ist betroffen?

Die Marienkirche Frankfurt (Oder), die Stadt Frankfurt (Oder) als untere Denkmalschutzbehörde und Erbbaueigentümerin, das Landesamt für Denkmalschutz (BLDAM) sowie die Nutzer des Gebäudes als soziokulturelles Zentrum.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wann das Landesamt für Denkmalschutz erstmals Kenntnis von den Bauschäden erhielt; 2) aus welcher Quelle diese Kenntnis stammte; 3) welche Aufforderungen oder Hinweise das Landesamt an die Stadt Frankfurt (Oder) gab und ob es eine Vorwarnung vor der Einstufung als „bedroht“ gab; 4) wie die Stadt auf diese Hinweise reagierte; 5) welchen Zeit- und Kostenrahmen die Landesregierung für die Sanierung einschätzt; 6) welche fachlichen Sanierungsmaßnahmen das Land empfiehlt; 7) welche Förderprogramme für die finanziell nicht handlungsfähige Stadt in Betracht kommen; 8) ob es einen besonderen Handlungszeitpunkt bzw. „Kipp-Punkt“ für den Erhalt des Denkmals gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das BLDAM seit 2018 ständiges Mitglied der von der Stadt Frankfurt (Oder) eingerichteten Steuerungsrunde Marienkirche (AG Bau) ist und dort seit Ende 2018 über beginnende Schäden an Dachkonstruktion und Dachhaut informiert war; das volle Ausmaß der Gefährdung sei erst 2025 durch Untersuchungen klar geworden, gefolgt von weiteren Gutachten am 14.01.2026 (Architekturbüro Albrecht) und 04.03.2026 (Holzschutzgutachter Schulz). Die Informationen seien dem BLDAM von der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt übermittelt worden. Das BLDAM sei nur für die denkmalfachliche Beratung zuständig, nicht für Anordnungen; die Stadt habe daraufhin ein Monitoring sowie Untersuchungen veranlasst, die Pilzbefall und Feuchtigkeitsschäden zeigten; ein 12-monatiges Monitoring der sogenannten Grabenrinne laufe, ein Raumgerüst für das Langhaus sei vorgesehen. Die AG Bau schätzt die Kosten zur Behebung der bislang erkannten Probleme auf mindestens 670.000 Euro; konkrete Zeit- und Kostenpläne lägen dem BLDAM nicht vor, da dies Aufgabe der Stadt sei. Empfohlen werden vorrangig die Beseitigung von Feuchteschäden und Pilzbefall im Dachbereich, die Sicherung des Westbaus und die Klärung der Durchfeuchtungsursachen im Martyrchor, ergänzt durch Monitoring, Wartung und eine Machbarkeitsstudie. Als mögliche Förderquellen werden die Denkmalhilfe des Landes Brandenburg kombiniert mit dem Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes (BKM) sowie Stiftungen wie die Ostdeutsche Sparkassenstiftung oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz genannt, wobei die Landesprogramme Eigenmittel der Stadt voraussetzen. Einen konkreten „Kipp-Punkt“, ab dem ein sachgerechter Erhalt nicht mehr möglich wäre, könne die Landesregierung auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse nicht bestimmen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung, erstellt durch die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, liegt vor. Die Landesregierung verweist auf eine frühere Kleine Anfrage Nr. 1054, die Teilaspekte der Problemlage bereits thematisiert habe. Genannt werden ein Kostenrahmen von mindestens 670.000 Euro für die bislang erkannten baulichen Probleme (laut AG Bau der Steuerungsrunde), die Steuerungsrunde seit 2018, Untersuchungstermine am 14.01.2026 und 04.03.2026 sowie ein laufendes 12-monatiges Monitoring der Grabenrinne. Die Vorbemerkung des Fragestellers enthält eigene Darstellungen zur Geschichte der Marienkirche und zur Haushaltslage der Stadt Frankfurt (Oder), die als dessen Angaben gekennzeichnet sind und nicht von der Landesregierung bestätigt werden.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3045, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.