❓ Zivilschutz - Zehn Milliarden Euro bis 2029 für den Zivilschutz - was kommt in Brandenburg an?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller bezieht sich auf eine Ankündigung der Bundesregierung, bis 2029 zehn Milliarden Euro für den Zivil- und Katastrophenschutz bereitzustellen, unter anderem für Spezialfahrzeuge, Feldbetten und Zeltstädte. Die Kleine Anfrage will wissen, welcher Anteil davon nach Brandenburg fließt und wie es um Schutzräume und Unterbringungskapazitäten im Land steht.
👥 Wer ist betroffen?
Das Land Brandenburg, die Landesregierung (Ministerium des Innern und für Kommunales), Aufgabenträger des Katastrophenschutzes, Hilfsorganisationen sowie die Bevölkerung im Zusammenhang mit Zivilschutzmaßnahmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird u. a.: Welcher Anteil der zehn Milliarden Euro fließt nach Brandenburg? Wird eine der zehn geplanten Zeltstädte in Brandenburg eingelagert? Wie viele Zeltstädte bzw. Schutzräume welcher Kapazität sind aktuell für Zivilschutzzwecke verfügbar? Plant die Landesregierung Neubau oder Ertüchtigung von Schutzräumen? Wie bewertet die Landesregierung die öffentliche Kritik des Deutschen Roten Kreuzes am Bevölkerungsschutz? Liegt eine eigene Bestandsaufnahme des Bevölkerungsschutzes vor? Welche Gefahrenszenarien wurden in Risikoanalysen als prioritär identifiziert? Was unternimmt die Landesregierung gegen einen möglichen Angriff Russlands auf NATO-Gebiet bis 2029?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass ihr derzeit keine konkreten Informationen darüber vorliegen, welcher Anteil der zehn Milliarden Euro nach Brandenburg fließt, und auch keine Informationen zur Einlagerung einer Zeltstadt im Land vorliegen; zu Fähigkeiten und Standorten verweist sie zudem auf mögliche Sabotagegefahr bei öffentlicher Kenntnisnahme. Bei den zuständigen Aufgabenträgern bestehen laut Antwort verschiedene Vorhaltungen (Zeltlösungen und feste Einrichtungen) zur Unterbringung betreuungsbedürftiger Personen, ohne dass konkrete Zahlen genannt werden. Zu Schutzräumen verweist die Landesregierung auf frühere Antworten (Drucksachen 8/343 und 7/5442) und erklärt, keine weitergehenden Informationen zu haben. Der Neubau oder die Ertüchtigung von Schutzräumen wird als Aufgabe des Bundes bezeichnet. Eine umfassende eigene Bestandsaufnahme des Bevölkerungsschutzes im Sinne eines Soll-Ist-Abgleichs liegt laut Landesregierung nicht vor, da ein verbindlicher Sollzustand (Nationales Fähigkeitsprofil) fehle. Zu Risikoanalysen verweist sie auf bereits dem Landtag vorgelegte Unterlagen, ohne weitere Inhalte öffentlich darzustellen. Zur Frage eines möglichen russischen Angriffs auf NATO-Gebiet erklärt die Landesregierung, dies sei primär Aufgabe der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Bundes und der NATO; sie äußere sich aus Sicherheitsgründen nicht zu Bedrohungsanalysen, teile aber die Einschätzung der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, dass Zivilschutzvorkehrungen zur Glaubwürdigkeit der Abschreckung beitragen können, und arbeite im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung mit dem Bund an ziviler Verteidigungsfähigkeit und Resilienz.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Daniel Freiherr von Lützow), eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Der Fragesteller verweist auf eine Aussage des DRK-Präsidenten Hermann Gröhe sowie auf eine Warnung des Bundeswehr-Generalinspekteurs zu einem möglichen Angriff Russlands auf NATO-Gebiet ab 2029; diese Aussagen werden den jeweiligen Quellen zugeschrieben und sind keine Feststellung der Landesregierung. Genannt werden die geplanten zehn Milliarden Euro Bundesmittel bis 2029, ein angestrebter Verteidigungshaushalt von 180 Milliarden Euro für 2030 sowie jährliche Mittel von derzeit rund 600 Millionen Euro für zivile Hilfsorganisationen (laut den vom Fragesteller zitierten Presseangaben). Die Landesregierung verweist auf mehrere frühere Drucksachen (u. a. 8/2903, 8/2436, 8/343, 7/5442) sowie auf Bundestagsdrucksachen (20/10476, 21/1164) und bezeichnet Zivilschutz als Bundesaufgabe, Katastrophenschutz als Länderaufgabe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung.