❓ Krankenhaus - Finanzielle Schieflage bei der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH: Gefährdung der medizinischen Grundversorgung für den ländlichen Raum und das Risiko weiterer Standortschließungen im Land Brandenburg?
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller beschreiben, dass sich die Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH nach ihren Angaben in einer akuten Finanzkrise befindet: von einem Überschuss von rund 3,8 Millionen Euro vor vier Jahren zu einem Minus von 6,6 Millionen Euro im Jahr 2024. Der Kreistag Märkisch-Oderland habe am 23.06.2026 einstimmig eine Liquiditätssicherung von 6 Millionen Euro (4,9 Mio. Euro Zuschuss plus 1,1 Mio. Euro Darlehen) beschlossen. Die Fragesteller führen dies laut eigener Darstellung auf steigende Personal- und Sachkosten, höhere Qualitätsanforderungen, Fachkräftemangel, Inflation, sinkende stationäre Fallzahlen sowie eine rund vierjährige Verzögerung bei der Auszahlung von Sicherstellungszuschlägen für Wriezen und Seelow zurück. Zudem verweisen sie auf bereits erfolgte Einschnitte wie die Einstellung der Geburtshilfe in Strausberg zum 29.06.2026 und den Umbau des Standorts Seelow zu einem 'Gesundheitscampus' mit künftig nur noch 30 vollstationären Betten.
👥 Wer ist betroffen?
Die Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH mit ihren Standorten Strausberg, Seelow und Wriezen, der Landkreis Märkisch-Oderland, Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum sowie die Landesregierung (insbesondere das zuständige Ressort für Gesundheit) sind laut den Fragestellern betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: ob ihr der Konsolidierungs- und Transformationsplan der Klinik-GmbH bekannt ist und wie sie ihn bewertet; welche Maßnahmen daraus im Rahmen der Krankenhausreform förderfähig wären; welche Gespräche seit 2025 mit der GmbH und dem Landkreis geführt wurden (mit Datum, Teilnehmern, Ergebnissen); ob Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II beantragt oder beim BAS angemeldet wurden; welche Maßnahmen im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds unterstützt werden sollen; wie der Stand der Zuordnung von Leistungsgruppen für die drei Standorte ist; welche Bedeutung der Gesundheitscampus Seelow für die Krankenhausplanung hat; wie die Landesregierung die Auswirkungen der verzögerten Auszahlung von Sicherstellungszuschlägen bewertet und ob ein Verzug von rund vier Jahren zutrifft; welche Auswirkungen diese Verzögerung auf die wirtschaftliche Entwicklung hatte; wie die beschlossene Liquiditätshilfe des Landkreises bewertet wird; ob weitere Leistungseinschränkungen oder Standortschließungen ausgeschlossen werden können; und welche Auswirkungen der laut Fragestellern vom Landrat benannte politische Richtungswechsel im Gesundheitsressort nach dem Bruch der SPD-BSW-Koalition auf Kommunikation und Planungssicherheit hatte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der BSW-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller stützen sich auf Medienberichte (rbb24 vom 24.06.2026, Märkische Oderzeitung vom 25.06.2026, Nordkurier vom 30.10.2025) und nennen als Zahlen einen früheren Überschuss von rund 3,8 Mio. Euro, ein Jahresdefizit 2024 von 6,6 Mio. Euro sowie eine vom Kreistag am 23.06.2026 beschlossene Liquiditätssicherung von 6 Mio. Euro (4,9 Mio. Euro Zuschuss, 1,1 Mio. Euro Darlehen). Zitiert wird zudem eine Aussage von Landrat Gernot Schmidt (SPD) zu gelittener Zusammenarbeit mit der Landesregierung infolge des Bruchs der SPD-BSW-Koalition.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Andreas Kutsche und Niels-Olaf Lüders (BSW-Fraktion) am 26.06.2026, ausgegeben am 30.06.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die im Dokument genannten Zahlen und Daten (Defizit 2024: 6,6 Mio. Euro; Liquiditätssicherung: 6 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 23.06.2026; Einstellung der Geburtshilfe Strausberg zum 29.06.2026) stammen laut den Fragestellern aus den zitierten Medienquellen und nicht aus eigenen amtlichen Angaben der Landesregierung. Die Aussage zum rund vierjährigen Verzug bei Sicherstellungszuschlägen sowie die Einschätzung zu den Auswirkungen des politischen Richtungswechsels im Gesundheitsressort werden von den Fragestellern bzw. dem zitierten Landrat Gernot Schmidt (SPD) vorgebracht und sind in diesem Dokument nicht durch eine Antwort der Landesregierung bestätigt.