📊 Polizei - Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Bericht ist der Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg, Inka Gossmann-Reetz, für den Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Er beschreibt die gesetzlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit nach dem Brandenburgischen Polizeibeauftragtengesetz, die praktische Umsetzung ihres Auftrags gegenüber dem Ministerium des Innern und der Polizei sowie die Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten. Die Polizeibeauftragte versteht sich dabei nicht als justiziable Kontrollinstanz, sondern als unabhängige Stelle für Fragen von Vertrauen, Kultur und Verhalten innerhalb der Polizei.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizei Brandenburg, das Ministerium des Innern und für Kommunales, Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Beschwerden an die Polizeibeauftragte wenden, sowie Polizeibedienstete, die sich mit Anliegen an die Stelle richten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Das Dokument ist ein Bericht und enthält keine Anfrage oder Forderung. Die Polizeibeauftragte berichtet laut Inhaltsverzeichnis unter anderem über Strukturdaten zu Beschwerden aus den Jahren 2024 und 2025, zu Straf- und Disziplinarverfahren, über konkrete Fallbeispiele (u. a. zu Beschwerdemanagement, Gefährdungsmanagement, Tasereinsatz gegen einen Jugendlichen) sowie über Trends und wiederkehrende Themen; der Bericht schließt mit einem Fazit und einem Ausblick.
🔎 Kernergebnisse
Laut Inhaltsverzeichnis umfasst der Bericht Strukturdaten aus dem polizeilichen Beschwerdemanagement für 2024 und 2025 (u. a. nach Polizeieinrichtungen und Polizeipräsidium), Statistiken zur Eingabeentwicklung, zu Kommunikationswegen, zu den Personen, die sich an die Polizeibeauftragte wenden, zu Inhalten der Beschwerden und zu Fallabschlüssen im Jahr 2025 sowie Angaben zu Straf- und Disziplinarverfahren und außergewöhnlichen Fällen. Konkrete Zahlenwerte sind im vorliegenden Textausschnitt nicht enthalten; die Polizeibeauftragte beschreibt im Vorwort allgemein konstant steigende Fallzahlen, ohne diese zu beziffern.
⚡ Einordnung
Der Bericht wird von der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg, Inka Gossmann-Reetz, vorgelegt; die Stelle besteht laut Bericht seit 2023. Er wurde am 29.06.2026 im Landtag Brandenburg eingereicht und ausgegeben (Drucksache 8/3050, 8. Wahlperiode) und betrifft den Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Die Polizeibeauftragte bezeichnet sich selbst als unabhängige, nicht justiziable Stelle und berichtet laut Vorwort regelmäßig an die zuständige Fachaufsicht, an Verantwortungstragende der Polizei und an das Parlament.