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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Wehrdienst - Schulstreiks gegen Wehrpflicht - in Brandenburg ein Fall für den Verfassungsschutz?

25. Juni 2026Dokument 8/3051 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
WehrpflichtSchulstreikVerfassungsschutzVersammlungsfreiheitLinksextremismus

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller nehmen Bezug auf Presseberichte, wonach Verfassungsschutzbehörden in mehreren Bundesländern sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz Schulstreiks gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht beobachten und dabei laut Presseberichten auch aktive Maßnahmen wie Observationen und direkte Ansprachen einsetzen. Die Anfrage will wissen, ob und wie der Verfassungsschutz und die Polizei in Brandenburg im Zusammenhang mit den dortigen Schulstreiks, zuletzt am 08.05.2026, tätig geworden sind.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler, die sich an den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht beteiligen, sowie Schülersprecher und Organisatoren der Veranstaltungen in Brandenburg, insbesondere in Potsdam, Cottbus/Chóśebuz und Brandenburg an der Havel.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) Ob die Schulstreiks durch den Brandenburgischen Verfassungsschutz beobachtet werden und mit welcher Begründung bzw. welchen Maßnahmen. 2) Ob es in Brandenburg sogenannte Gefährderansprachen gegeben hat, an welchen Orten und in wie vielen Fällen. 3) Ob die Landesregierung die Beobachtung der Bewegung durch Bundesamt, Landesämter und im Land Brandenburg für gerechtfertigt hält. 4) Ob es Aktivitäten des LKA Brandenburg in Bezug auf die Bewegung gegeben hat und mit welcher Begründung. 5) Ob die Landesregierung das Ansprechen von beteiligten Schülern durch Verfassungsschutz oder LKA billigt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Verfassungsschutzbehörde Brandenburg nach § 3 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes keine einzelnen Veranstaltungen oder Versammlungen beobachtet, sondern nur extremistische Bestrebungen. Sie führt aus, dass die Jugendorganisation SDAJ (laut Landesregierung der linksextremistischen DKP zugehörig) ihre Aktivitäten in Brandenburg ausgeweitet habe und sich an den Schulstreiks beteiligt habe, etwa am 5. Dezember 2025 in Potsdam und Cottbus/Chóśebuz sowie am 8. Mai 2026 in Potsdam und Brandenburg an der Havel, wo laut Landesregierung Fahnen der SDAJ und weiterer von ihr als extremistisch bezeichneter Bestrebungen sowie ein Plakat mit der Aufschrift „Fight for your class, not for your country“ festgestellt wurden. Die Landesregierung sieht Anhaltspunkte, dass die Schulstreiks von dogmatischen linksextremistischen Organisationen genutzt oder beeinflusst worden seien, verweist dazu auf den Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2025. Es habe bislang keine Gefährderansprachen durch das Polizeipräsidium im Zusammenhang mit den Schulstreiks gegeben. Die Schulstreiks seien nach gegenwärtiger Einschätzung keine eigenständige Bestrebung im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes. Polizeiliches Tätigwerden erfordere einen Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr, was bislang nicht vorgelegen habe; Ansprachen von Personen im Rahmen von Versammlungen gehörten nicht zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde und seien nicht erfolgt. Zu Vorgängen in anderen Bundesländern könne die Landesregierung keine Beurteilung abgeben.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1081 (Drucksache 8/2870) vom Abgeordneten Sven Hornauf der BSW-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Landesregierung verweist für weitergehende Ausführungen auf den Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2025. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde ist laut Antwort § 3 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3051, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.