❓ Betriebsübergang - Unternehmensnachfolgen in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Unternehmensnachfolge in Brandenburg. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Sicherung der Nachfolge für die überwiegend klein- und mittelständische Wirtschaft in Brandenburg eine zentrale Herausforderung sei, bedingt durch demografischen Wandel, regionale Unterschiede und fehlende finanzielle wie strukturelle Anreize. Sie thematisieren zudem Unterschiede bei den finanziellen Belastungen zwischen familieninterner und externer Nachfolge.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut den Fragestellern insbesondere inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg, deren Inhaberinnen und Inhaber vor der Nachfolgefrage stehen, sowie potenzielle familieninterne und externe Übernehmer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) Wie haben sich die Zahlen der Unternehmensübergaben an Familienangehörige und an externe Übernehmer in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2) Welchen Anteil an allen Nachfolgen machen diese beiden Gruppen jeweils aus? 3) Welche Formen der (finanziellen) Unterstützung gibt es konkret für diese unterschiedlichen Gruppen von Nachfolgern im Land Brandenburg, und ist dazu Weiteres geplant?
🔎 Was wurde geantwortet?
Zu den Fragen 1 und 2 antwortet die Landesregierung, dass ihr aus der amtlichen Statistik keine empirischen Daten zur Entwicklung bzw. zu den Anteilen von Unternehmensübergaben an Familienangehörige oder externe Übernehmer vorliegen. Zu Frage 3 verweist die Landesregierung auf mehrere bestehende Förderangebote unter dem Dach der „Gründungsoffensive Brandenburg“: Über die Unternehmensnachfolgerichtlinie werden Sensibilisierungsmaßnahmen der Kammern für Inhaberinnen und Inhaber ab 55 Jahren gefördert (für die Förderperiode 2022-2027 stehen 11 Mio. Euro aus Landesmitteln/EFRE zur Verfügung); seit 2024 wird zudem das Projekt „Nachfolgezentrale Brandenburg“ zum Matching von Übergebern und Übernehmern gefördert. Über die Richtlinie „Gründen in Brandenburg“ (seit 28.06.2022 in Kraft, Träger seit November 2022 aktiv) stehen bis Ende 2028 rund 45 Mio. Euro aus ESF Plus- und Landesmitteln für Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bereit, umfassend 18 regionale und drei überregionale Beratungsprojekte sowie acht Hochschulprojekte. Als Finanzierungsinstrumente nennt die Landesregierung die Meistergründungsprämie Brandenburg (Zuschuss bis 12.000 Euro Basisförderung, zusätzlich bis 5.000 bzw. 7.000 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau), den Brandenburg-Kredit Mikro (Darlehen bis 25.000 Euro), Brandenburg GO (Darlehen 25.000-250.000 Euro, bis zu 80% Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg) und den Brandenburg-Kredit Gründung (bis zu 3,0 Mio. Euro je Vorhaben für Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren). Über die genannten Programme hinaus seien laut Landesregierung aktuell keine weiteren Programme vorgesehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Steffen John und Tim Zimmermann (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2884) und von der Landesregierung beantwortet, namens derer die Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa antwortet. Die Landesregierung gibt an, über keine amtlichen Statistikdaten zu den erfragten Anteilen und Entwicklungen zu verfügen. Sie nennt konkrete Fördersummen (11 Mio. Euro für 2022-2027 bei der Unternehmensnachfolgerichtlinie, ca. 45 Mio. Euro bis Ende 2028 bei „Gründen in Brandenburg“) sowie konkrete Förder- und Kreditbeträge der genannten Programme (Meistergründungsprämie, Brandenburg-Kredit Mikro, Brandenburg GO, Brandenburg-Kredit Gründung).