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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Wohngeld - Jetzt aber: Auswirkungen von Wohngeldkürzungen des Bundes in Brandenburg

30. Juni 2026Dokument 8/3055 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
WohngeldWohngeldnovelleKommunalfinanzenSozialhilfeWohnungsmarkt

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller greift seine frühere Anfrage (8/2858) erneut auf, nachdem die Landesregierung deren Beantwortung zuvor mit fehlender Kenntnis eines formalen Gesetzentwurfs begründet hatte. Er verweist nun auf einen laut eigener Angabe beim Bundesbauministerium einsehbaren Referentenentwurf zur Wohngeldnovelle 2026 und fragt erneut nach den Auswirkungen geplanter Wohngeldkürzungen des Bundes auf Brandenburg.

👥 Wer ist betroffen?

Laut Fragesteller betroffen sind bisherige Wohngeldbezieher in Brandenburg, die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe (SGB XII) bzw. der Kosten für Unterkunft und Heizung (SGB II), der Landeshaushalt sowie der Wohnungsmarkt in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Wie bewertet die Landesregierung die Kürzungspläne des Bundes beim Wohngeld? 2) Wird die Landesregierung einer Wohngeldkürzung im Bundesrat zustimmen? 3) Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Kürzung um ca. 1 Mrd. Euro/Jahr für den Landeshaushalt? 4) Welche Auswirkungen hätte dies für Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte? 5) Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung für bisherige Wohngeldbezieher und den Wohnungsmarkt in Brandenburg?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller führt zur Begründung an: Das Bundesbauministerium plane laut Ankündigung von Bundesbauministerin Hubertz Einsparungen von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr (gegenüber zuletzt 2,49 Mrd. Euro in 2025), was wegen der hälftigen Finanzierung durch Land und Bund (§ 32 WoGG) nach Darstellung des Fragestellers eine Gesamtfinanzierungskürzung von bis zu ca. 2 Mrd. Euro bedeuten könnte. Der Fragesteller verweist zudem darauf, dass Wohngeld eine vorrangige Leistung gegenüber SGB II und SGB XII ist und dass Kreise und kreisfreie Städte Träger der Sozialhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB XII) bzw. der Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) sind.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Sven Hornauf) eingereicht. Es handelt sich um eine Wiederholung der Anfrage Nr. 1075 (Drucksache 8/2858), deren Beantwortung die Landesregierung laut Fragesteller am 23.06.2026 mit fehlender Kenntnis eines formalen Gesetzentwurfs begründet hatte. Der Fragesteller verweist zur Stützung seiner Anfrage auf einen laut eigener Angabe online einsehbaren Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zur Wohngeldnovelle 2026. Die genannten Zahlen (Einsparung ca. 1 Mrd. Euro/Jahr, bisheriges Wohngeldvolumen 2,49 Mrd. Euro 2025, mögliche Gesamtkürzung ca. 2 Mrd. Euro) sind Angaben des Fragestellers, nicht der Landesregierung, da deren Antwort im Dokument nicht enthalten ist.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3055, Wahlperiode 8, eingereicht 30. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.