❓ Wahlkampf - Geld stinkt nicht, wenn es den Weg in den richtigen Wahlkampf findet
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller berichten, dass der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), Dr. Strasser, nach eigener Darstellung der Fragesteller zunächst jegliche Wahlkampfspenden Dritter bestritten, dann aber nach Presserecherchen eine Barspende von 3.000 Euro des Energieunternehmens Enertrag SE für seinen Wahlkampf 2025 eingeräumt habe. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sich der OB zugleich persönlich für ein Windenergieprojekt von Enertrag im Ortsteil Güldendorf einsetze, bei dem fünf Windenergieanlagen mit 267 Metern Höhe geplant seien. Die Fragesteller fragen die Landesregierung nach ihrer Bewertung dieser Umstände als zuständige Aufsichtsbehörde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), die Stadt Frankfurt (Oder) und ihr Bebauungsplanverfahren BP-24-004, das Energieunternehmen Enertrag SE, die regionale Planungsgemeinschaft Oderland, die Bürgerschaft und Umweltschützer im Ortsteil Güldendorf sowie die Landesregierung (insbesondere das Ministerium des Innern und für Kommunales) als Aufsichtsbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Wie die Landesregierung die Annahme der Spende durch OB Dr. Strasser und deren Verheimlichung bis Juni 2026 bei gleichzeitigem Einsatz für das Enertrag-Projekt bewertet. 2. Ob die Landesregierung Parallelen zum Fall des früheren Potsdamer OB Mike Schubert sieht. 3. Ob das Bebauungsplanverfahren BP-24-004 durch die eingestandene Situation beeinträchtigt ist. 4. Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen die Landesregierung prüft oder anstrebt. 5. Wie die Landesregierung das Windparkprojekt der Enertrag in Güldendorf als Aufsichts- und Planungsbehörde bewertet.
⚡ Einordnung
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fraktion BSW, vertreten durch den Abgeordneten Sven Hornauf, hat die Kleine Anfrage eingereicht. Die Fragesteller nennen eine Spendensumme von 3.000 Euro und eine geplante Anlagenhöhe von 267 Metern für fünf Windenergieanlagen, verweisen auf das Bebauungsplanverfahren BP-24-004 sowie auf einen von ihnen angeführten Vergleichsfall des früheren Potsdamer OB Mike Schubert, dessen Ausgang laut Fragestellern öffentlich bekannt sei.