❓ Politische Straftat - Politisch motivierte Kriminalität auf dem Campus der BTU Cottbus-Senftenberg
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller der AfD-Fraktion erkundigen sich bei der Landesregierung nach Fällen politisch motivierter Kriminalität (PMK) an den Standorten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) in den Jahren 2024 und 2025. Hintergrund ist, dass die BTU seit dem Wintersemester 2024/25 eine Monitoringstelle betreibt, die laut Fragestellern Vorfälle „(extrem) rechter Einflussnahme und Diskriminierung“ im Hochschulkontext dokumentiert. Die Landesregierung antwortet mit Zahlen aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) sowie Angaben zur Finanzierung und personellen Ausstattung der Monitoringstelle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die drei BTU-Standorte in Cottbus (Zentralcampus und Campus Sachsendorf) und Senftenberg sowie die dort eingerichtete Monitoringstelle der Universität.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) Wie viele PMK-Fälle (unterteilt in rechts, links, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie, nicht zuzuordnen) gab es 2024 und 2025 an den BTU-Standorten, aufgeschlüsselt nach Tatzeit, Delikt, Tatort, Anzahl, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und Opfern sowie mit Kurzsachverhalt? 2) Wie war die Monitoringstelle personell besetzt und blieb es bei einer befristeten Teilzeitstelle in Entgeltgruppe 13 TV-L? 3) Welche Kosten sind für die Monitoringstelle angefallen, aufgeschlüsselt nach Jahren?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung legt als Anlage eine Liste von drei erfassten Fällen vor, alle dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet: Am 07.09.2025 wurden an der Lipezker Straße 47 in Cottbus Keltenkreuze an Laternen gesprüht (§ 303 StGB, Sachbeschädigung); am 21.10.2025 wurden an derselben Adresse Hakenkreuze auf eine Betonbank gesprüht (§ 86a StGB); am 26.10.2025 wurde am Universitätsplatz 1 in Senftenberg der Schriftzug „AFD“ auf Boden und Wand eines Außenbereichs gesprüht (§ 303 StGB). In allen drei Fällen sind laut Antwort keine Tatverdächtigen ermittelt, daher liegen keine Angaben zu Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit vor. Zur Monitoringstelle bestätigt die Landesregierung, dass weiterhin eine befristet tarifbeschäftigte Person in Entgeltgruppe 13 TV-L die Aufgabe in einem Teil ihrer Arbeitszeit wahrnimmt. Zu den Kosten nennt die Landesregierung anteilige Gesamtkosten von ca. 8.200 Euro für 2024, ca. 13.000 Euro für 2025 und ca. 6.000 Euro für das erste Halbjahr 2026.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht; die Landesregierung (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur) hat vollständig geantwortet. Die Datengrundlage ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), der laut Landesregierung eine Eingangsstatistik ist und bis zum Meldeschluss am 31. Januar des Folgejahres noch Nachmeldungen bzw. Korrekturen unterliegen kann. Die Landesregierung verweist zur personellen Situation der Monitoringstelle auf ihre frühere Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 26 (Drucksache 8/38) vom 27.11.2024. Die Charakterisierung der Monitoringstelle als Stelle gegen „(extrem) rechte Einflussnahme und Diskriminierung“ stammt aus der Vorbemerkung der Fragesteller unter Verweis auf eine Quelle der BTU.