❓ Gesundheitsberuf - Heilmittel und Heilmittelerbringer im Land Brandenburg, Heilmittel-Richtlinie und Betroffenheit durch die GKV-Reform
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion fragt die Landesregierung zur Situation der Heilmittelerbringer (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) in Brandenburg sowie zu möglichen Auswirkungen der geplanten GKV-Reform, insbesondere eines Preismoratoriums für Heilmittelvergütungen. Die Landesregierung antwortet mit Daten der Bundesagentur für Arbeit, der AOK Nordost und der Innungskrankenkassen Brandenburg und Berlin.
👥 Wer ist betroffen?
Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen) und Patienten im Land Brandenburg, insbesondere im ländlichen Raum.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Situation der Heilmittelerbringung ein? Welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren ergriffen (auch im Bundesrat)? Wird sich die Landesregierung für weitere Verbesserungen einsetzen, und wenn ja, für welche Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene und bis wann? Wie bewertet die Landesregierung das geplante Preismoratorium angesichts steigender Energiekosten, und wird sie sich für Entlastungen einsetzen? Wo liegt der Punktwert der Engpassanalyse-Berufsgruppe 817 im Berichtsjahr 2024 für Brandenburg/Berlin im Bundesländervergleich, und wie hat sich dieser Wert von 2020 bis 2022 sowie im Ländervergleich entwickelt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit liegt der Punktwert für Brandenburg/Berlin 2025 bei 2,3 (bundesweiter Durchschnitt 2,8; 2024: 2,5), was auf einen im Vergleich günstigeren, aber vorhandenen Engpass hinweist. Nach Angaben der AOK Nordost stieg die Zahl der abrechnenden Leistungserbringer von 2020 bis 2025 insgesamt um 13,6 % (Physiotherapie +7,9 %, Ergotherapie +32,0 %, Logopädie +17,0 %, Podologie +18,0 %); die AOK Nordost geht trotz vereinzelter Beschwerden nicht von Versorgungsengpässen aus. Die Heilmittelausgaben der AOK Nordost je versicherter Person stiegen seit 2020 um rund 66 %, insgesamt um 50,6 % bzw. 127,8 Mio. Euro. Die Innungskrankenkassen Brandenburg und Berlin bewerten die Lage als stabil, da Zahl der Leistungserbringerpraxen und Vergütung stetig gestiegen seien. Die Landesregierung verweist auf § 125 SGB V, wonach die Vergütungsverträge Sache der Selbstverwaltung sind, auf die sie keinen Einfluss hat; sie habe sich in der Gesundheitsministerkonferenz für eine Novellierung der Berufsgesetze der Therapieberufe eingesetzt und für optimierte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse. Zu den konkreten Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes könnten vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens keine fundierten Aussagen getroffen werden.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Dr. Daniela Oeynhausen, Erik Pardeik). Es liegt eine vollständige Antwort der Landesregierung vor, erteilt vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Anfrage verweist auf die frühere Kleine Anfrage Nr. 204 (Drucksache 8/654) zum gleichen Thema. Genannte Zahlen stammen aus der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, von der AOK Nordost und den Innungskrankenkassen Brandenburg und Berlin. Die Fragesteller führen in ihrer Vorbemerkung u. a. ein Median-Bruttogehalt in der Physiotherapie von 3.248 Euro gegenüber einem bundesweiten Median aller Berufe von 4.013 Euro und in der Krankenpflege von 4.264 Euro an (Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, 2024) – dies ist eine Angabe der Fragesteller, keine Bewertung der Landesregierung.