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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Arztpraxis - Mobile (Haus-)Arztpraxen in Brandenburg

29. Juni 2026Dokument 8/3068 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
hausärztliche Versorgungmobile Arztpraxisländlicher RaumTelemedizinDelegation ärztlicher Leistungen

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der hausärztlichen Versorgung in Brandenburg, die laut den Fragestellern an vielen Orten kritisch sei, etwa durch fehlende Praxisnachfolger, lange Wartezeiten und Versorgungslücken auf dem Land. Die Fragesteller fragen die Landesregierung, wie sie die Einführung mobiler (Haus-)Arztpraxen sowie den Einsatz sogenannter „Dorfschwestern“ mit technischer Ausstattung für Videokonsultationen bewertet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Patientinnen und Patienten in ländlichen und unterversorgten Regionen Brandenburgs, Hausärztinnen und Hausärzte, nichtärztliche Fachkräfte wie „Dorfschwestern“, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg sowie Kommunen als mögliche Träger gemeindebasierter Praxisräume.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Idee mobiler Hausarztpraxen, die in festem Rhythmus unterversorgte Gebiete anfahren? 2. Falls positiv bewertet, wie und wann soll eine Umsetzung erfolgen, bzw. falls abgelehnt, aus welchen Gründen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Idee, „Dorfschwestern“ mit technischer Grundausstattung für Videokonsultationen mit einem (Haus-)Arzt auszustatten? 4. Falls positiv bewertet, wie und wann soll eine Umsetzung erfolgen, bzw. falls abgelehnt, aus welchen Gründen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie verschiedene Modelle alternativer ambulanter Versorgung als diskussionswürdig erachtet. Zum Modell der rollenden Arztpraxis verweist sie auf offene Fragen bei Zeitaufwand für Ärzte, Einhaltung hygienischer Anforderungen und der Möglichkeit, Patienten in einem abgetrennten Bereich zu betreuen. Als Alternative nennt sie die Stärkung gemeindebasierter Praxisräume als Zweigpraxen mit kommunaler Unterstützung. Eine verbindliche zeitliche Festlegung zur Umsetzung sei nicht möglich, da die konkrete Implementierung von Ärzteschaft, verfügbarem medizinischem Personal, kommunalen Rahmenbedingungen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg abhänge. Zum Dorfschwester-Modell bewertet die Landesregierung den Ansatz grundsätzlich positiv und verweist auf bereits etablierte Modelle wie die ErwiN-Fachkraft in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sowie die „agnes zwei“-Fachkräfte unter Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und das Innovationsfonds-Projekt „ErwiN – Erweiterte Übertragung von arztentlastenden Tätigkeiten in ArztNetzen“. Rechtlich verweist sie auf § 63 Absatz 3 SGB V und § 1 Heilpraktikergesetz: Eine Delegation ärztlicher Leistungen an Fachkräfte sei nur im Einzelfall möglich, erfordere ausreichende Qualifikation, klare schriftliche oder digitale Anweisungen und nachvollziehbare Dokumentation; die haftungsrechtliche Verantwortung verbleibe vollständig beim Arzt.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1089 (Drucksache 8/2886) wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht; die Antwort erfolgte durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Landesregierung nennt konkrete Rechtsgrundlagen (§ 63 Abs. 3 SGB V, § 1 Heilpraktikergesetz) sowie bestehende Modelle (ErwiN, „agnes zwei“) in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Eine verbindliche zeitliche Festlegung zur Umsetzung mobiler oder gemeindebasierter Versorgungsmodelle liegt laut Landesregierung nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3068, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.